Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hämikon mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hämikon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hämikon mit ihrer Einwohnergemeinde vom 26. November
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996 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 24. September 199
6 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Hämikon über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. November 1996 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Oswin Bättig Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1996 3286 und G 1996 303
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