Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Sulz mit ihrer Einwohnergeme... (164a)
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Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Sulz mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Sulz mit ihrer Einwohnergemeinde über die Vereinigung der Bürgergemeinde Sulz mit ihrer Einwohnergemeinde vom 2. Februar 1987 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 9. Dezember 1986 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Sulz über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 2. Februar 1987 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Walter Brun Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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