Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Gelfingen mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Gelfingen mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Gelfingen mit ihrer Einwohnergemeinde vom
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1 . November 2000 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. September 200
0 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Gelfingen über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. November 2000 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Ruedy Scheidegger DerStaatsschreiber: Viktor Baumeler *
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K 2000 2959 und G 2000 366 SRL Nr.
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50 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2000. *
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