Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Hochdorf und Schwarzenberg mit ihren Einwohnergemeinden
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Hochdorf und Schwarzenberg mit ihren über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Hochdorf und Schwarzenberg mit ihren Einwohnergemeinden Einwohnergemeinden vom 23. Oktober 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. September 1990 , beschliesst:
1. Die Beschlüsse der Bürgergemeinden Hochdorf und Schwarzenberg über die Vereinigung mit ihren Einwohnergemeinden werden genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 23. Oktober 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 2174 und G 1990 548
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