Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ruswil mit ih... (166)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ruswil mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ruswil mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ruswil mit ihrer Einwohnergemeinde vom 18. September 1984 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. Juni 1984 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Ruswil über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 18. September 1984 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Klaus Fellmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1984 126
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