Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schenkon mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schenkon mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schenkon mit ihrer Einwohnergemeinde vom 27. November 1984 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 28. September 1984 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Schenkon über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 27. November 1984 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Klaus Fellmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1984 174
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