Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Geuensee mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Geuensee mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Geuensee mit ihrer Einwohnergemeinde vom 27. November 1984 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 15. Oktober 1984 beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Geuensee über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 27. November 1984 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Klaus Fellmann Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1984 175
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