Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hildisrieden mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hildisrieden mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Hildisrieden mit ihrer Einwohnergemeinde vom 30. Juni 1987 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 10. März 1987 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Hildisrieden über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 30. Juni 1987 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Walter Brun Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1987 172
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