Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Oberkirch mi... (168b)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Oberkirch mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Oberkirch mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Oberkirch mit ihrer Einwohnergemeinde vom 8. September 1992 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 26. Mai 1992 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Oberkirch über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 8. September 1992 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Franz Wicki Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1992 2020 und G 1992 274
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