Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Buttisholz mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Buttisholz mit ihrer Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Buttisholz mit ihrer Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde vom 29. Januar 1996 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. Dezember 1995 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Buttisholz über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 29. Januar 1996 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Oswin Bättig Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1996 259 und G 1996 35
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