Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Mauensee mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Mauensee der Bürgergemeinde Mauensee
mit ihrer
mit ihrer Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde vom 28. November 1989 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 29. September 1989 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Mauensee über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 28. November 1989 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Martin Senn Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1989 2203 und G 1989 380
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