Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Grossdietwil und Rothenburg mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Grossdietwil und Rothenburg mit ihrer über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinden Grossdietwil und Rothenburg mit ihrer Einwohnergemeinde Einwohnergemeinde vom 12. September 1989 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 11. Juli 1989 , beschliesst:
1. Die Beschlüsse der Bürgergemeinden Grossdietwil und Rothenburg über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde werden genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 12. September 1989 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Martin Senn Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1989 1736 und G 1989 320
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