Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Menznau mit ihrer Einwohnerge... (174)
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Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Menznau mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Vereinigung der Bürgergemeinde Menznau mit ihrer Einwohnergemeinde über die Vereinigung der Bürgergemeinde Menznau mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. Mai 1985 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 19. April 1985 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Menznau über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. Mai 1985 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Kaspar Lang Der Staatsschreiber: Franz Schwegler *
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* G 1985 70
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