Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wauwil mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wauwil mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Wauwil mit ihrer Einwohnergemeinde vom 13. September 1988 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Juli 1988 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Wauwil über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 13. September 1988 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Erwin Bachmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1988 1217 und G 1988 152
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