Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schötz mit i... (174c)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schötz mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schötz mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schötz mit ihrer Einwohnergemeinde vom 14. September 1993 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 2
4 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 1. Juni 199
3 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Schötz über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 14. September 1993 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Julius Schmid Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1993 2229 und G 1993 363
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