Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Egolzwil mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Egolzwil mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Egolzwil mit ihrer Einwohnergemeinde vom 14. September 1993 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 25. Mai 1993 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Egolzwil über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 14. September 1993 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Julius Schmid Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1993 2228 und G 1993 364
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