Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ufhusen mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ufhusen mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ufhusen mit ihrer Einwohnergemeinde vom 20. Juni 2005 * Der Grosse Rat des Kantons , gestützt auf § 112 Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 4. Mai 2004
1 Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 22. März 2005
3 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Ufhusen über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 20. Juni 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bernadette Schaller-Kurmann Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler
* K 2005 1591 und G 2005 261
1 SRL Nr. 150
2 G XVI 273 (SRL Nr. 150)
3 Erscheint in den Verhandlungen des Grossen Rates 2005.
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