Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebersecken m... (175a)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebersecken mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebersecken mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Ebersecken mit ihrer Einwohnergemeinde vom 15. Mai 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. April 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Ebersecken über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 15. Mai 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 994 und G 1990 423 SRL Nr. 150 Erscheint 1990 in den Verhandlungen des Grossen Rates.
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