Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schüpfheim m... (176a)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schüpfheim mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schüpfheim mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Schüpfheim mit ihrer Einwohnergemeinde vom 23. Oktober 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 14. September 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Schüpfheim über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 23. Oktober 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 2176 und G 1990 550
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