Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Flühli mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Flühli mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Flühli mit ihrer Einwohnergemeinde vom 24. Oktober 1995 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 23. Juni 1995 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Flühli über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 24. Oktober 1995 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rolf Friedrich Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
1
2
* K 1995 3021 und G 1995 405
1
2
Feedback