Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Marbach mit ... (176g)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Marbach mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Marbach mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Marbach mit ihrer Einwohnergemeinde vom 24. Juni
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997 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 196
2 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 2
7 . Mai 199
7 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Marbach über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 24. Juni 1997 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Josef Wermelinger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1997 1817 und G 1997 188
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