Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Escholzmatt und Marbach zu einem Betreibungskreis
Nr. 296c Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Escholzmatt und Marbach zu einem Betreibungskreis vom 4. Januar 2000 (Stand 9. Januar 2000) * Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsges etzes zum Bundesgesetz über Schuldbetre
i- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , aufAntrag des Justizdepartementes, beschliesst:
1. Der Beschluss der Gemeinderäte von Escholzmatt und Marbach über die Verein
i- gung der Betreibungskreise Escholzmatt und Marbac h per 1. September 2000 zu e
i- nem einzigen Betreibungskreis EscholzmattMarbach wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 4. Januar 2000 Im Namen des Regierungsrates DerSchultheiss: Max Pfister DerStaatsschreiber: Viktor Baumeler * K 2000 7 und G 2000 107
1 SRL Nr. 290
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