Vereinbarung zwischen dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg und dem R... (672.623)
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Vereinbarung zwischen dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg und dem Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

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672.623 Vereinbarung zwischen dem Staatsrat der Republik und des Kantons Neuenburg und dem Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (vom 13./25. Oktober 1960)
1 Der Staatsrat der Republik und de s Kantons Neuenburg und der Regierungsrat des Kantons Zürich erklären, gegenseitig Vermögens zuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun gen an den Staat und seine Anstalten, an die Gemeinden und ihre Anstalten sowie an private Inst itutionen gemeinnützigen oder wohl tätigen Charakters von der Er bschafts- und Schenkungssteuer oder deren entsprechenden Abgaben zu befreien. Die vorliegende Vereinbarung ist nicht anwendbar, wenn und inso weit als der Erblasser ausdrücklich die Bezahlung von Erbschaftssteuern nicht dem Empfänger der Vermög enszuwendung, sondern den gesetz lichen oder eingesetzten Erben auferlegt hat. Die Vereinbarung tritt rückwirken d auf den 1. Februar 1960 in Kraft. Die beiden Regierungen sind jederz eit unter Beobachtung einer Kün digungsfrist von sechs Monaten bere chtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
1 OS 40, 1058 und GS IV, 541.
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