Vereinbarung zwischen dem Staatsrat des Kantons Freiburg und dem Regierungsrat des K... (672.609)
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Vereinbarung zwischen dem Staatsrat des Kantons Freiburg und dem Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend Gegenrecht über Steuerbefreiungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerverfahren

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672.609 Vereinbarung zwischen dem Staatsrat des Kantons Freiburg und dem Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend Gegenrecht über Steuerbefreiungen im Schenkungs- und Erbs chaftssteuerverfahren (vom 26./31. Oktober 1944)
1 Die Regierungen der Kantone Frei burg und Zürich erklären sich damit einverstanden, dass Vermög enszuwendungen durch Schenkung unter Lebenden oder von Todes wege n, die zugunsten des andern Kan tons oder zugunsten von Gemeinde n und Pfarreien, Stiftungen oder Anstalten dauernden Charakters des andern Kantons gemacht werden, deren öffentlicher, gemeinnütziger Zw eck staatlich anerkannt ist, am Domizil des Schenkers oder Erblas sers von der Schenkungs- oder Erb schaftssteuer oder deren entspreche nden Abgaben befreit sein sollen. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von se chs Monaten berechtigt , von dieser Verein barung zurückzutreten.
1 OS 37, 261 und GS IV, 527.
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