Verfügung der Finanzdirektion über die Berechnung von Zinsen für Erbschafts- und Sch... (632.111)
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Verfügung der Finanzdirektion über die Berechnung von Zinsen für Erbschafts- und Schenkungssteuern

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632.111 Verfügung der Finanzdirektion über die Berechnung von Zinsen für Erbschafts- und Schenkungssteuern (vom 15. August 2003)
1 Die Finanzdirektion verfügt: I. Der Vergütungszins für vorzeiti g bezahlte Steuern, der Zins für Steuerrückerstattungen, der Verzug szins, der Ausgleichszins für die unterlassene oder vers pätete Abgabe der Sc henkungssteuererklärung sowie der Nachsteuerzins entsprechen mit Wirkung ab 1. Januar 1999 dem jeweils mit Beschluss des Regi erungsrates über die Festsetzung des Skontos und die Berechnung vo n Zinsen für Staats- und Gemeinde steuern massgeblich erklärten Zinssatz. II. Ein Verzugszins oder Ausgleichs zins wird nicht erhoben, wenn der auf den einzelnen Steuerpflichti gen entfallende Zins weniger als Fr.
100 beträgt. Diese Toleranzbestimmung ist nicht anwendbar auf Nachsteuern. III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 58, 193 .
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