Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
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672.612 Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (vom 25. Januar / 7. Februar 1952)
1 Die Regierungen der Kantone Base l-Landschaft und Zürich erklä ren, gegenseitig Zuwendungen an de n Staat und seine Anstalten, an die Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erb schafts- und Schenkungss teuer zu befreien. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von se chs Monaten berechtigt , von dieser Verein barung zurückzutreten.
1 OS 39, 11 und GS IV, 529.
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