Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
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                            672.612 Gegenrechtserklärung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (vom 25. Januar / 7. Februar 1952)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Die Regierungen der Kantone Base l-Landschaft und Zürich erklä ren,  gegenseitig  Zuwendungen  an  de n  Staat  und  seine  Anstalten,  an die Gemeinden und ihre Anstalten sowie an juristische Personen mit öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von der Erb schafts- und Schenkungss teuer zu befreien. Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist  von  se chs  Monaten  berechtigt ,  von  dieser  Verein barung zurückzutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 39, 11 und GS IV, 529.