Bibliotheksgesetz (420)
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Bibliotheksgesetz

Nr. 420 Bibliotheksgesetz vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 13. März 2007
1 , beschliesst:

§ 1

Zweck
1 Der Kanton und die Gemeinden fördern durch ein ausreichendes und vielfältiges bibliothekarisches Angebot den Zugang der Bevölkerung zu Büchern und anderen Medi
- en.

§ 2

Kantonales Bibliotheksangebot
1 Der Kanton führt eine Zentral- und Hochschulbibliothek. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und zu deren Erfüllung öffentlich-rechtliche und pri
- vate Trägerschaften errichten oder sich an solchen Trägerschaften beteiligen.
*
2 Die Zentral- und Hochschulbibliothek dient der Öffentlichkeit sowie der Bildung und Forschung an den Schulen und Hochschulen. Ihre Benutzung ist grundsätzlich unent
- geltlich.
3 Als Kantonsbibliothek sammelt und bewahrt sie Luzerner Dokumente.
4 Der Kanton kann Beiträge an wissenschaftliche Veröffentlichungen leisten.
5 Er berät die Gemeinden in Bibliotheksfragen und bietet für das Bibliothekspersonal Aus- und Weiterbildungen an.
6 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

§ 3

Kommunales Bibliotheksangebot
1 Die Bereitstellung und Organisation des kommunalen Bibliotheksangebotes in Schul-, Gemeinde- und Regionalbibliotheken ist Aufgabe der Gemeinden.
1 GR 2007 1155 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2007 2495 | G 2007 370
2 Nr. 420

§ 4

Aufhebung des Erziehungsgesetzes
1 Das Erziehungsgesetz vom 28. Oktober 1953
2 wird aufgehoben.

§ 5

Inkrafttreten
1 Das Gesetz tritt als Teil des Mantelerlasses zur Finanzreform 08 vom 10. September
2007 zu dem vom Regierungsrat bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
3
2 G XIV 361 (SRL Nr. 400)
3 Der Regierungsrat setzte den Mantelerlass auf den 1. Januar 2008 in Kraft (K 2007 3425).
Nr. 420
3 Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
10.09.2007
01.01.2008 Erstfassung K 2007 2495 | G 2007 370

§ 2 Abs. 1

09.09.2013
01.01.2014 geändert G 2013 642
4 Nr. 420 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
10.09.2007
01.01.2008 Erlass Erstfassung K 2007 2495 | G 2007 370
09.09.2013
01.01.2014

§ 2 Abs. 1

geändert G 2013 642
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