Nachtrag zum Gesetze über die Einzinserei im Hypothekarwesen (696)
Nachtrag zum Gesetze über die Einzinserei im Hypothekarwesen (696)
Nachtrag zum Gesetze über die Einzinserei im Hypothekarwesen
Nr.
696 Nachtrag zum Gesetz e über die Einzinserei im Hypothekarwesen vom
8. März
1871 (Stand 9. März 1871) Diese s Gesetz ist überholt, formell aber noch in Kraft.