Beschluss des Kantonsrates über die Schaffung einer Schirmbildorganisation
1 X. X. 03 - xx
818.21 Beschluss des Kantonsrates über die Schaffung eine r Schirmbildorganisation (vom 1. Oktober 1945)
1 I. Es wird eine kantonale Sc hirmbildorganisa tion geschaffen. II. Die Schirmbilduntersuchung wi rd in den Schulen, Erziehungs, Pflege-, Bewahrungs- und ähnliche n Anstalten für alle Schüler und Zöglinge sowie das Lehr- und Pfle gepersonal obliga torisch erklärt. III. Die Untersuchung der übrigen Bevölkerung wird, soweit der Bund nicht andere Bestimmungen erlä sst, auf freiwill iger Basis durch- geführt. IV. Für die Einrichtung der Schi rmbildorganisation wird ein ein- maliger Kredit von Fr. 80 000 und für die Durchführung der Schirmbild- untersuchungen bis Ende des laufenden Jahres ein Kredit von Fr. 20 000 zu Lasten der Rechnung 1945 eingeräumt. V. Die Kredite für die Untersuchu ngen der folgenden Jahre sind auf dem ordentlichen Budgetweg einzuholen. VI. Der Regierungsrat wird mi t der Durchführung beauftragt.
1 GS VI, 241.
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