Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (813.155.1)
CH - ZH

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich

1 VVO TO USZ
813.155.1 Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ) (vom 9. März 2016)
1 Die Spitaldirektion, gestützt auf §
29 der Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (TO USZ) vom 25. März 2009
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Begriffe

§ 1.

1 Als stationäre Behandlung ge lten Aufenthalte im Spital: a. von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, b. von weniger als 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, wenn während einer Na cht ein Bett belegt wird, c. wenn eine Patientin oder ein Pati ent in ein anderes Spital überwie sen wird, d. wenn eine Patientin ode r ein Patient stirbt.
2 Alle übrigen Behandlungen gelt en als ambulante Behandlungen.
Weitere
Leistungen

§ 2.

Weitere Leistungen gemäss §
9 TO USZ werden gemäss An hang 1 verrechnet, soweit sie nich t bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die Ba sisleistung abgegolten sind.
Kleinbeträge

§ 3.

1 Im Rechnungsverkehr zwisch en Zahlungspflichtigen und dem Spital können Saldobeträge bis zu Fr. 50 erlassen werden.
2 Beträge bis Fr.
50 zugunsten des Zahlung spflichtigen sind beim Spital abzuholen.
Ablehnung der
Aufnahme
wegen offener
Rechnungen

§ 4.

Schuldet eine Patientin oder ei n Patient dem Spital Taxen, so kann das Spital die Aufnahme verw eigern, soweit der Verweigerung keine gesetzlichen oder vertraglic hen Aufnahmepflichten entgegen- stehen.
2
813.155.1 VVO TO USZ B. Ambulante Behandlungen Ambulant Basis

§ 5.

1 Das Spital verrechnet Leist ungen der Kategorie ambulant Basis nach §
10 TO USZ.
2 Für die Behandlung von schweizerischen und ausländischen Patien
- tinnen und Patienten gemäss §
10 Abs. 4 TO USZ werden Zuschläge er
- hoben.
3 Ambulant Privat

§ 6.

1 Bei Zusatzleistungen nach §
6 Abs.
2 TO USZ erhebt das Spital einen Zuschlag für Patien tinnen und Patienten nach §
3 Abs. 1 lit. c TO USZ.
3
2 Für die ambulante Behandlung durch eine honorarberechtigte Ärztin oder einen honorarbere chtigten Arzt gemäss §
11 Abs.
3 TO USZ können Honorare gemäss H onorarordnung Anhang 4 in Rech
- nung gestellt werden. Ambulante Fallpauschale für Ästhetische Chirurgie und weitere Leistungen

§ 7.

1 In der Kategorie ambulant Basis werden für ästhetische Ein
- griffe und weitere Leistungen sowi e die Kombination mehrerer Ein
- griffe Fallpauschalen ge mäss Anhang 2 verrechnet.
2 Werden die Leistungen in der Kat egorie ambulant Privat erbracht, können Zuschläge gemäss §
6 in Rechnung gestellt werden. C. Stationäre Behandlung Elemente der Grundtaxe

§ 8.

3
1 Die Grundtaxe nach §
13 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zü rich gültigen Basisfallwert (Spital- Baserate genannt) und de finierten Zusatzentgel ten sowie einem Basis
- tageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.
2 Die Spital-Baserate und -Dayrate werd en in Anhang 3 definiert. Sie werden mit einem aufgrund der jewe iligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert multip liziert und ergeben , zuzüglich allfäl
- liger Zusatzentgelte , den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe. Sonderregelung Taxen

§ 9.

3 In definierten Fällen gemäss Anhang 3 werden die Taxen ab
- weichend berechnet (z. B. Hoteller ie-Taxen für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten, Psychiatriepatient innen und Psychiatriepatienten [Day
- rate]). Zusatztaxe halbprivate und private Abteilung

§ 10.

1 In der stationären Behandl ung können Zusatztaxen nach

§ 14 der Taxordnung USZ

a. für Hotellerie-Zusatztax en gemäss Anhang 3 und b. für ärztliche Zusatzhonorare ge mäss Anhang 4 erhoben werden.
3 VVO TO USZ
813.155.1
2 Während der Zeit auf der Intens iv-, Verbrennungs- oder Steril pflegestation wird die Hotellerie-Zusatztaxe nicht verrechnet.
Verlegung

§ 11.

1 Bei einer Überweisung in ei n anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spital rechnet das Universitätsspital diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Univer sitätsspital ergeben.
2 Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wi rd ein Abschlag gewährt, wenn die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten im Universitäts spital unterhalb der mittleren Verweildauer der abgerechneten Fall gruppe gemäss Fallpaus chalenkatalog liegt. Der Abschlag berechnet sich nach den Regeln und Defini tionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG.
Wiedereintritt

§ 12.

1 Grundsätzlich wird je der Wiedereintritt als neuer Fall be trachtet.
2 Erfolgt innerhalb von 18 Kalende rtagen seit Austritt aus dem Universitätsspital ein Wiedereintritt ins Un iversitätsspital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnose-Kategorie (MDC = Major Diag nostic Category), so werden die Fälle nach den Re geln und Definitio nen zur Fallabrechnung unter SwissDRG zusa mmengeführt. D. Schlussbestimmung
Inkrafttreten

§ 13.

Diese Vollzugsverordnung tritt am
1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 28. Oktober 2011.
1 OS 71, 190 ; Begründung siehe ABl 2016-04-08 .
2 LS 813.155 .
3 Fassung gemäss B vom 22. April 2020 ( OS 75, 311 ; ABl 2020-05-08 ). In Kraft seit
1. Juli 2020.
4 Fassung gemäss Berichtigung vom 24. Juli 2020 ( OS 75, 369 ). In Kraft seit
1. Juli 2020.
4
813.155.1 VVO TO USZ Anhang 1
3 Weitere Leistungen nach §
9 Taxordnung USZ (§
2 VVO TO USZ) Leistung Tarif Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate Einstandspreis, zuzüglich handelt, Materialien und andere Instrumente oder Bewirtschaftungs- Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten zuschlag von 10% mitgegeben werden Bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel Publikumspreis, sowie von der Patientin oder vom Patienten zuzüglich 10% gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehen Fremdtransport Rechnungsbetrag Repatriierung ins Ausland Rechnungsbetrag Transportbegleitung, soweit nicht bereits Fr. 100 pro Person durch die Grundtaxe bzw. die Entschä- digung für die Basisleistung abgegolten Unentschuldigte, versäumte, ambulante Termine Fr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können Unentschuldigte, versäumte, ambulante Fr. 40 Gruppentherapiesitzungen Abmeldung von einer geplanten ambulanten, Fr. 200 tagesstationären oder stationären Operation/Behandlung unter 24 Stunden Nichterscheinen zu einer geplanten ambulanten, Fr. 500 tagesstationären oder stationären Operation/ Behandlung Blutentnahme für Blutalkoholuntersuchung nach Analysenliste: Fr. 60 Blutentnahme mit Blutalkoholuntersuchung nach Analysenliste: Fr. 120
5 VVO TO USZ
813.155.1 Leistung Tarif Bereitstellung eines Geburtsscheins Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstands- wesen Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers Fr. 15 Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht Leistungen für Zeugnisse, in der Pauschale enthalten Berichte und Gutachten der Kat. A–D werden nach Tarmed zu den jeweils gültigen Taxpunktwerten abgerechnet. Für Gutachten der Kat. E erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Für Aktenstudien und Aktenkonsilien erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Persönliche Sonderleistungen wie – Kosten für Telekommunikationsdienst- Grundtaxe pro Gespräch leistungen, wie Telefon/Internet Fr. 0.60 plus Gebühren – Todesfallkosten Rechnungsbetrag – Abklärung und Begleitungen Fr. 100 pro Stunde (Abklärung von Garantieverhältnissen, USZ-intern erbrachte Dolmetscher- leistungen und Übersetzungen, Transport- begleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.) – USZ-extern erbrachte Dolm etscherleistungen Rechnungsbetrag und Übersetzungen – Instandstellung von Einrichtungen Rechnungsbetrag Geburtsvorbereitungskurse pro Kurs – Geburtsvorbereitung einz eln (4 × 2 Std.) Fr. 200 Geburtsvorbereitung Paare (4 × 2 Std.) Fr. 400 – Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache Fr. 250 am Wochenende einzeln (10 Std.) Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache Fr. 500 am Wochenende Paare (10 Std.)
6
813.155.1 VVO TO USZ Leistung Tarif – Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Fr. 275 einzeln (11 Std.) Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Fr. 550 Paare (11 Std.) – Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiser- schnitt (2 × 3 Std.) Einzeln Fr.
180 Paare Fr.
300 – Rückbildung (8 ×
70 Min.) Fr.
250 – Neugeborenen-Pflege einzeln (3 Std.) Fr.
75 Neugeborenen-Pflege Paare (3 Std.) Fr.
150 – Yoga in der Schwangerschaft (8 × 70 Min.) Fr.
250 Kosmetische Behandlung Rechnungsbetrag Medizinisches Peeling Fr. 150 Sitzwache Fr. 60 pro Stunde Zusatzbett für Begleitperson Fr. 100 pro Nacht Von Patientin oder Patienten gewüns chte Kopien der Fr. 1 pro Kopie / Patientendokumentation Fr. 50 pro Datenträger Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarif- Fr. 120 pro Stunde, positionen in einem Tarifregelwerk vorhanden zuzüglich Sachkosten sind Leistungen, die nicht oder noch nicht in der Vollzugsverordnung und deren Anhän
- gen abgebildet sind, werden gemäss ambulanter oder stationärer Tarifstruktur des USZ bewertet und abgerechnet. Die Patienti n oder der Patient wird vorgängig über die zu erwartenden Kosten informiert. Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen Fr. 200 pro Stunde International Office Betreuung Angehörige von Verstorbenen Fr. 100 (Administrativleistungen und Beratung) Beratungsleistung am Telefo n Fr. 30 pro 15 Minuten Neue teure Medikamente, die in den Tarif- Rechnungsbetrag strukturen bisher nicht abgebildet sind Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen Rechnungsbetrag bisher nicht abgebildet sind
7 VVO TO USZ
813.155.1 Anhang 2
3 Ambulante Gebühren gemäss §
8 VVO TO USZ
1. Für ästhetische Eingriffe und weit ere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis werden folgende Fallpauschalen verrechnet: Leistung Fallpauschale Ästhetische Eingriffe und Behandlungen Facelift partiell
6
000 Facelift partiell TKL in Vollnarkose
4
000 Rhinoplastik (einfach)
4
400 Ohrenanlegeplastik Ohrenanlegeplastik bds . in Lokalanästhesie
3
000 Ohrenanlegeplastik bds. in Vollnarkose
3
500 Blepharoplastiken Blepharoplastik 1 Un terlid ambulant in Lokalanästhesie
3
000 Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
3
375 Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose
3
750 Blepharoplastik 2 Un terlider ambulant in Lokalanästhesie
4
000 Blepharoplasti k 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
4
500 Blepharoplasti k 2 Unterlider in der Tagesklinik in Vollnarkose
5
000 Blepharoplastik 1 Oberlid am bulant in Lokalanästhesie
2
250 Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
2
625 Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose
3
000 Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie
3
000
8
813.155.1 VVO TO USZ Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
3
500 Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose
4
000
1 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie
750
1 Brauenanhebung in der Tagesk linik in Lokalanästhesie
940
1 Brauenanhebung in der Ta gesklinik in Vollnarkose
1
125
2 Brauenanhebungen ambulan t in Lokalanästhesie
1
000
2 Brauenanhebungen in der Tage sklinik in Lokalanästhesie
1
250
2 Brauenanhebungen in der T agesklinik in Vollnarkose
1
500 Xanthelasmen-Entfe rnung einseitig
300 Xanthelasmen-Entfern ung beidseitig
500 Personalized Cell Therapy
800 Ästh. Behandl. OP Fibrome/15 Min.
500 Ästh. Behandl. OP Probebehandlung
100 Ästh. Behandl. OP Seborrhoi sche Keratose/15 Min.
250 Ästh. Behandl. OP Syringome beidseits
500 Ästh. Behandl. OP Talgdrüs enhyperplasie/15 Min.
250 Ästh. Lasertherapie jede weitere Behandlung
450 Ästh. Lasertherapie Probelaser
250 Ästh. Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand
150 Lasertherapie klein
250 Lasertherapie mittel
450 Lasertherapie gross
700 Laser CO
2 Fractional, ganzes Gesicht, gross
1
100 Laser CO
2 Fractional, Teilbereich
750 Laser CO
2 Fractional, Teilbereich klein
550 Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal
110 Medizinisches Peeling
150 Narbenkorrektur klein ambul ant in Lokalanästhesie
800 Narbenkorrektur klein in Tagesklinik
4
000 Narbenkorrektur/Weichteilkorre ktur klein ambulant in LA
800
9 VVO TO USZ
813.155.1 Narbenkorrektur/Weichteilkorre ktur gross ambulant in LA
2
000 Eigenfettunterspritzung am bulant in Lokalanästhesie
4
000 Eigenfettunterspritzung in Tagesklinik in Vollnarkose
4
000 Eigenfettunterspritzung klein ambulant in LA
800 Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA
2
000 Eigenfettunterspritzung TKL in Vollnarkose
4
000 Mamma Augmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik)
9
500 Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik)
6
000 Liposuction eine Region
4
500 Liposuction pro weitere Region
800 Liposuction ambulant in LA 1 Region
2
000 Zuschlag Zusatznacht pro Nacht
1
000 Cellulite Single Procedure Set
2
900 Mini-Abdominoplastik ambulant in LA
2
000 Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose)
4
000 Oberarmstraffung (in Vollnarkose)
4
000 Lidstraffung ambulant in LA
3
000 Lidstraffung TKL in Vollnarkose
4
000 Venen-Laser-Therapie pro 10 cm
70 Venen-Clarivein-Therapie pro 10 cm
70 Botulinumtoxin-Behandlungen Stirn
450 Stirn und Augen
500 einzelne kleine Region
150 Hyperhidrose Therapie Achseln
700 Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse
1
200 Filler pro Spritze
450 Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin- Behandlungen Preisreduktion
100
10
813.155.1 VVO TO USZ Gynäkologische Leis tungen und Behandlungen Laparoskopische Sterilisation
1
900 Einlage Gynefix (ohne Op erationssaalbenutzung)
400 Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung)
350 Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung)
550 ambulante Beratung und Abgabe Pille danach
60 PraenaTest ®
1
500 Geburtshilfliche Leistungen Hörscreening bei Neugeborenen
20 Urologische Leistungen und Behandlungen Vasektomie
1
200 Vaso-Vasostomie
7
500 Hodenbiopsie
2
500 Abstandhalter (Spacer) für St rahlentherapie der Prostata
1
500 Zirkumzision
1
300 Radiologische-/Nukleramedizinis che Leistungen und Behandlungen O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region
1
000 O-Arm/Iso-C, pro weitere Region
200 SIRT-Therapie
32
000 Zuschlag Laborleistungen fü r ambulante Barzahler 1
100 Zuschlag Laborleistungen fü r ambulante Barzahler 2
200 Zuschlag Radiologiele istungen für ambulante Selbstzahler 1
150 Zuschlag Radiologiele istungen für ambulante Selbstzahler 2
300
11 VVO TO USZ
813.155.1 Rheumatologische Leis tungen und Behandlungen Feldenkrais pro Stunde
120 Radiofrequenztherapie lumbal
300 Whole Body Composition
300 Stosswellentherapie Bewegungsapparat
500 Stosswellentherapie Bewe gungsapparat einseitig
375 Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach)
180 Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP komplex)
250 Kardiologische-/Herzchir urgische Leistungen bis und mit Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel) Excor-Mobile-Gerätewechsel
7
000 Gastroenterologische Le istungen und Behandlungen Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme
4
600 Kapsel-Videoendos kopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)
900 DER Einlage Augenschale Gold
50 ORL Schnarch-OP oder Weichg aumeneingriff in LA
600 Schnarch-OP oder Weichg aumeneingriff in VA
1
200
12
813.155.1 VVO TO USZ Notfallbehandlungen Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand) pauschal
550
4 Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand) pauschal
850
4 Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand) pauschal
1200
4 Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3) nach Aufwand Notfallpauschale Erst konsultation AUG
300 Notfallpauschale Nachkontrolle AUG
200 Notfallpauschale Permanence Circle
400
2. Für die Kombination mehrerer Ei ngriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet: a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff zu
100% ab dem zweiten Eingriff zu
50% b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion Hauptleistung (Pflic htleistung) zu 100% erste zusätzliche Nichtpflichtleistung zu
75% zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung zu
50%
3. Für die ambulante Korrektur ei nes am USZ durch geführten ästhe
- tischen Eingriffs werden 40% de r betreffenden Fa llpauschale nach Ziff.
1 verrechnet bzw. der betre ffenden Fallpaus chale nach An
- hang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korr ekturen stationä rer Leistungen.
4. Für die Durchführung eines einsei tigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pau
- schale verrechnet.
5. Im Tarmed nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammen
- hang mit Transplantationen stehen , werden nach den Ansätzen ge
- mäss den gesamtschweizerisch gel tenden Verträgen über die Fall
- abwicklung und Abgeltung von ni cht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mi t der Transplantation von Soli
- den Organen und hämatopoietisc hen Stammzellen abgegolten.
13 VVO TO USZ
813.155.1
6. Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant Basis wer den gemäss §
10 der Taxordnung nach de m Tarifregel werk Tarmed mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet. Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Taxpunktwert
1.50
1.50
1.50 Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant Privat werden gemäss §
10 der Taxordnung nach dem Tarifregelwerk Tar med mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet. Ärztliche Zusatzhonorare gemäss §
16 der Taxordnung werden zu sätzlich verrechnet. Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Taxpunktwert
1.50
1.50
1.50 Weitere nichtpauschalierte Leist ungen im ambulanten Bereich ge mäss nachfolgender Aufzählung. – Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste – Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen) Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Taxpunktwert
1.50
1.50
1.50
14
813.155.1 VVO TO USZ – Zahnärztliche Leistungen Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und
und Patienten Patienten Patienten Taxpunktwert
4.50
4.50
4.50
15 VVO TO USZ
813.155.1 Anhang 3
3 Stationäre Gebühren gemäss §
9 VVO TO USZ
1. Die Spital-Baserate gemäss §
13 TO USZ beträgt (in Franken pro Fall): Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Baserate
13
300
14
600
15
900
2. Die Spital-Dayrate für Psychiatriepatienten beträgt (in Franken pro Tag): Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Psychiatrie
1
200
1
300
1
400
3. Nachfolgende Leistungen werden nach Fallpreispauschalen abge rechnet. Diese betr agen (in Franken): Leistung Fallpreispauschale Ästhetische Eingriffe und Behandlungen Facelift total
12
000 Facelift partiell stationär
6
000 Nasenkorrektur einfach (Rhinoplastik Tip)
4
400 Rhinoplastik 8
000 Oberarmlift (beidseits)
7
000 Mammareduktionsplas tik (beidseits)
10
000 Mammaaugmentationsplasti k*, Mammadeformität*
7
500 Mammaimplantatewechsel* 7
500 * Brustimplantat (pro Implantat)
1
000 Reimplantation Prothesen
2
500 Mastopexie
8
000 periareoläre Mastopexie
7
000
16
813.155.1 VVO TO USZ Subkutane Mastektomie (beidseits)
7
000 Abdominoplastik
8
000 Mini-Abdominoplastik 4
000 Oberschenkelstraffung (beidseits)
8
000 Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose)
6
000 Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose)
8
000 Beltlipectomie 10
000 Lower Bodylift
14
000 Upper Bodylift
10
000 Eigenfettunterspritzung stationär
6
000 Cellulite Single Procedure Set
2
900 Gynäkologische Leis tungen und Behandlungen Laparoskopische Sterilis ation (Einzeleingriff)
1
900 Laparoskopische St erilisation (Zusatzeingriff)
950 Gelegenheitssterilisation (bei gynäkologischen Laparoskopie-Eingriffen oder bei Kaiserschnitt)
200 Abdominale Sterilisation post partum
800 PraenaTest ®
1
500 Einlage Spirale während geplanten Eingriffs*
30 Einlage Implanon während geplanten Eingriffs*
50 * Verrechnung von Spira le oder Implanon zusätzlich Preis je nach Modell Kardiologische Leis tungen und Behandlungen Renale Symphati kusdenervation
13
000 Radiologische Leistungen und Behandlungen O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region
1
000 O-Arm/Iso-C pro weitere Region
200
17 VVO TO USZ
813.155.1 Gastroenterologische Le istungen und Behandlungen Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandl ung zur Gewichtsabnahme
4
600 Bei Eingriffen mit Implanta ten werden diese separat verrechnet.
4. Für die Durchführung eines einsei tigen Eingriffs gemäss Ziff. 3 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pau schale verrechnet.
5. Für die Kombination mehrerer Eingriffe gemäss Ziff. 3 werden de ren Taxen wie folgt verrechnet: a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff zu
100% ab dem zweiten Eingriff zu
50% b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion Hauptleistung (Pflichtleistung) zu
100% erste zusätzliche Nichtpflichtleistung zu
75% zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung zu
50%
6. Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhe tischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fall pauschale nach Ziff. 3 verrechnet.
7. Behandlungen auf der Verbrennungsstation werden mit nachfolgen den Tagespauschalen abgerechnet: Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und und Patienten Patienten Verbrennungsstation
5
000
5
000
5
000
7
7
7 Verbrennungs-IPS (komplex)
14
500
14
500
14
500
18
813.155.1 VVO TO USZ
8. Hotellerie-Leistungen für Pflege patientinnen und -patienten wer
- den mit nachfolgenden Tages pauschalen abgerechnet: Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und
und Patienten Patienten Patienten Hotellerie-Taxen für Pflege- patientinnen und -patienten
500
500
500
9. Zusatztaxen nach §
14 der Taxordnung USZ betragen (in Franken pro Tag): Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und und
und Patienten Patienten Patienten Halbprivatabteilung
570
570
590 Privatabteilung
1
010
1
010
1
070
10. In SwissDRG unbewertete Transp lantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtsch weizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusamm enhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämat opoietischen Stammzellen abge
- golten.
19 VVO TO USZ
813.155.1 Anhang 4 Übersicht ärztliche Zusatzhonorare
1. Stationäre Behandlung
1.1 Betreuung und Konsilien Leistung Arzthonorar Pauschaltarif (Fr.)
1 Betreuung von nichtoperativen und psychiatrischen Patienten
2
1.1.1 Aufnahmeuntersuchung
3
300–700
1.1.2 Laufende Visiten
4, 5
70–200
1.1.3 Abschlussvisite inkl. Bericht
6
100–300 Betreuung von operativen Patienten
2
1.1.4 Aufnahmeuntersuchung
7
100–300
1.1.5 Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)*
70–300 Betreuung von Intermediate-Care-Patienten (operativ und nichtoperativ)
1.1.6 Aufnahmeuntersuchung
7
330–660
1.1.7 Tagespauschale*
150–400 Betreuung von nichtchirurgischen IPS-Patienten
8
1.1.8 Aufnahmeuntersuchung
9
330–660
1.1.9 SGI-Kategorie III, Tagespauschale
10, 14
150–400
1.1.10 SGI-Kategorie II, Tagespauschale
11, 14
350–700
1.1.11 SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale
12, 14
570–930
1.1.12 SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale
13, 14
790–1140 Betreuung von chirurgischen IPS-Patienten
15
1.1.13 Aufnahmeuntersuchung
9
390–730
1.1.14 SGI-Kategorie III, Tagespauschale
10, 14
165–440
1.1.15 SGI-Kategorie II, Tagespauschale
11, 14
385–770
1.1.16 SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale
12, 14
630–1020
1.1.17 SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale
13, 14
870–1255 Konsilien
1.1.18 Erstkonsilium
16
250–600
1.1.19 Folgekonsilium
16
120–300
20
813.155.1 VVO TO USZ
1.2 Eingriffe
17, 18, 19
1.2.1 Eingriff Kategorie 1: klein
50–200
1.2.2 Eingriff Kategorie 2: klein, aufwendig
150–400
1.2.3 Eingriff Kategori e 3: einfach
300–700
1.2.4 Eingriff Kategorie 4: einfach, aufwendig
600–1200
1.2.5 Eingriff Kategorie 5: mittelschwer
1000–2100
1.2.6 Eingriff Kategorie 6: mi ttelschwer, aufwendig
1900–3200
1.2.7 Eingriff Kategorie 7: mitte lschwer bis schwierig
2900–4500
1.2.8 Eingriff Kategorie 8: schwierig
4100–5600
1.2.9 Eingriff Kategorie 9: sehr schwierig
5300–6800
1.2.10 Eingriff Kategorie 10: ausser ordentlich gross und komplex
6400–8000
1.3 Korrektur- und Ergänzungsfaktor en für Eingriffspauschalen:
1.3.1 Notfalleingriff – Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00)
20
+ 30% – Nacht, Wochenende, Feiertag
+ 50%
1.3.2 Mehrfachoperation (= zusätzliche Operationen,
50% der die grundsätzlich nicht mit dem Pr imäreingriff im entsprechenden Zusammenhang stehen. Gleiches Op erationsgebiet. Operationstarife Gleiche Fachrichtung. Ebenso beidseitig durchgeführte Operationen)
21
1.3.3 Kombinierte Operationen (= zusätzliche Operationen,
100% der die grundsätzlich nicht mit dem Primäreingriff entsprechenden im Zusammenhang stehen. Anderes Operations- Operationstarife gebiet oder andere Fachrichtung)
22
2. Ambulante Behandlung
2.1 Nicht-KVG-Leistungen, bei denen die Obligatorische Krankenpflege- versicherung nicht für Basisleistungen in Anspruch genommen wird
23
: Das Arzthonorar wird auf Verhandlungsbasis mit der Patientin bzw. dem Patienten vereinbart und vor Behandlungsbeginn schriftlich festgelegt.
1 Der empfohlene Tarifrahmen umfasst im unteren Bereich Standardmass
- nahmen von durchschnittlichem Zeitau fwand, im oberen Bereich von über
- durchschnittlich stark erhöhtem Zeitau fwand (in der Regel bei sehr hohen Anforderungen).
2 Für Notfälle kann ein Zusc hlag verrechnet werden. Der Notfallzuschlag gilt nur für Massnahmen, die notfallmässig ausgeführt werden müssen. (Folgevisi
- ten und zusätzliche Massnahmen sind im Rahmen der üblichen Betreuung zu verrechnen): Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00): + 30%
21 VVO TO USZ
813.155.1
3 Einmal, nicht mit laufenden Visiten am selben Tag kumulierbar, hinzuge zogene klinikfremde Ärzte verrechnen Konsilien (gemäss Honorarmodell,
1.1.18 und 1.1.19). Umfasst eine ausführliche Anamnese inkl. Aktenstudium sowie die klinische Untersuchung. Zu sätzliche Massnahmen wie technische Untersuchungen oder Eingriffe werden separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 600 sind nur in b egründeten Ausnahmefällen verrechenbar. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der Klinik innerhalb des USZ, die aufnehmende Klinik kann die Aufnahmeuntersuchung verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Die abgebende Klinik erfasst entweder lau fende Visiten, sofern eine oder mehrere durchgeführt wurden, oder eine Ab schlussvisite inkl. Bericht (am selben Tag nicht kumulierbar), wenn gemacht. Beim Wechsel von der Bettenstation au f eine IMC oder IPS erfasst die abge bende Klinik laufende Visiten, sofern eine oder mehrere durchgeführt wur den, oder eine Abschlussvisite inkl. Bericht (am selben Tag nicht kumulier bar), wenn gemacht. Beim Wechsel einer Patientin oder ei nes Patienten direkt vom Schockraum auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik eine Aufnahmeunter suchung bzw. die aufnehmende IMC oder IPS die dafür vorgesehene Tages pauschale.
4 Mehrere pro Tag möglich, sofern ei ne oder mehrere st attgefunden haben. Technische Aktivitäten wie z. B. Infiltrati onen sind inbegriffen, sofern sie wäh rend der Visite ohne speziellen Aufw and durchgeführt werden können. An dernfalls werden sie separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 150 sind nur bei ausserordentlichem Zeitau fwand verrechenbar. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen Konsilien und/oder Eingriffe gemäss Ein griffsliste . Eingriffe ausserhalb von Visiten werden gemäss der Eingriffsliste zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt. Für Visiten, an denen mehrere Ärzte, die der gleichen Klinik angehören, teil nehmen, kann diese jeweils nur einmal abgerechnet werden.
5 Bei psychiatrischen Patienten auch Ge spräche mit Dritten wie Angehörigen, Behörden, Einweisern usw. ohne schriftliche Berichte.
6 Einmal, nicht mit laufenden Visiten am selben Tag kumulierbar (gilt auch dann, wenn zu Beginn des Tages noch ni cht feststand, dass der Patient im Laufe des Tages entlassen wird). En thält die abschliessende Besprechung, einen ausführlichen Bericht sowie die notwendigen organisatorischen Punkte (Spitex, Physiotherapie, Rezeptausstellung usw.) und eine Standortbestim mung für die zukünftige Betreuung des Patienten.
7 Beinhaltet auch die Tagespauschale für den Eintrittstag. Die aufnehmende Klinik erfasst die Aufnahmeuntersuchung, sofern eine solche gemacht wurde. Diese ist klinikintern nicht mit der Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag) am selben Tag kumulierbar. Di e aufnehmende Klinik kann die Aufnahmeuntersuchung verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Wurde keine Aufnahmeuntersuchung durchgeführt, kann eine Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag) verrechnet werden. Beim Wechsel auf eine IMC oder IP S erfasst die abgebende Klinik eine Tages pauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag). Hinzugezogene klinikfr emde Ärzte verrechnen Konsilien und/oder Eingriffe gemäss Eingriffsliste.
22
813.155.1 VVO TO USZ Bei Wechsel von Klinik oder IPS auf IMC oder von IMC zu IMC erfasst die abgebende IMC die Tagespauschale, die abgebende IPS die Tagespauschale der entsprechenden SGI-Kategorie. * Tagespauschalen (inkl. Operations- und Abschlusstag) und Tagespauscha
- len für IMC-Patienten sollen durchgäng ig für jeden Tag (exkl. Aufnahme
- tag [Aufnahmeuntersuchung]) auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikett
- dienst (Hintergrunddienst) hat, erfass t werden. Die Erfassung erfolgt dann immer auf den honorarberechtigten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD). Allfällige Eingriffe werden gemäss Eingriffsliste zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.
8 Die empfohlenen Tarife gelten für gesc hlossene Intensivst ationen. Bei offe
- nen Intensivstationen werden vom mi tbehandelnden Internisten zusätzlich die Pauschalen für Konsilien (Ziff. 1.1.18 und 1.1.19) in Rechnung gestellt.
9 Nur bei Notfallaufnahme und Aufnahme v on instabilen Patienten, nicht ver
- rechenbar bei stabilen ode r postoperativen Patienten. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der IPS innerhalb des USZ. Aufnahmeuntersuchungen werden immer erfasst, sofern eine solche durchgeführt wurde, falls nicht, wird
- teres gilt auch bei Wechsel von Klinik oder IMC auf eine IPS. Bei Wechsel von IPS zu IPS innerhalb des USZ wird die Tagespauschale gemäss SGI- Kategorie nur durch die aufnehmende IPS erfasst, die abgebende IPS erfasst nur die Aufnahmeuntersuchung, sofern gemacht.
10 Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie III: 2 normale Visiten/Besuche, tags
- über, 15 Minuten (30 min/IPS-Tag). Tagespauschalen gemäss SGI-Kategorie bei IP S-Patienten sollen durchgän
- gig für jeden Tag (inkl. Aufnahmetag zu sätzlich zur Aufnahmeuntersuchung), auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikettdienst (Hintergrunddienst) hat, erfasst werden. Die Erfassung erfolg t dann immer auf den honorarberechtig
- ten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD). Vorgängige Regel gilt für alle
SGI- Kategorien Tagespauschalen (10, 11, 12, 13, 14) .
11 Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie II: 2 normale Visiten/Besuche, tags
- über, 15 Minuten; plus 2 dringende fach ärztliche Besuche tags/nachts, 15 Mi
- nuten (60 min/IPS-Tag).
12 Betreuungsaufwand in SGI- Kategorie Ib: 2 normale Visiten/Besuche, tags
- über, 15 Minuten; plus 2 dringende fach ärztliche Besuche tags/nachts, 15 Mi
- nuten; plus 2× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (90 min/IPS-Tag).
13 Betreuungsaufwand in SGI- Kategorie Ia: 2 normale Visiten/Besuche, tags
- über, 15 Minuten; plus 2 dringende fach ärztliche Besuche tags/nachts, 15 Mi
- nuten; plus 4× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (120 min/IPS-Tag).
14 Zusätzlicher Betreuungsaufwand wird nicht verrechnet. Bei deutlicher Ab
- weichung des Betreuungsauf wands wird der Patient neu kategorisiert. Ein
- griffe werden zusätzlich in Rechnung ge stellt (siehe Ziff . 1.2 Eingriffe).
15 Die empfohlenen Tarife beinhalten das Betreuungshonorar des mitbehandeln
- den Chirurgen. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen Konsilien
und/ oder Eingriffe gemäss Eingriffsliste.
23 VVO TO USZ
813.155.1
16 Beinhaltet den gesamten Aufwand in kl. Aktenstudium, Einholen von Aus künften usw.
17 Die empfohlenen Höchstansätze der einzelnen Kategorien gelten für beson ders aufwendige und/oder problemati sche Eingriffe (= TARMED-Risiko klasse III und IV) sowie beim Vorli egen zusätzlicher patientenbedingter Risikofaktoren (= patientenspezifische Faktoren, die den Eingriff erheblich erschweren oder verlängern oder die aussergewöhnliche Komplikationen verursachen können, d. h. ASA-Klasse 3–5 [American Society of Anesthe siologists]).
18 Für den Einsatz von honorarberechtigt en ärztlichen OP-Assistenten können zusätzlich je max. 30%, gesamthaft jedoch max. 50% des Pauschaltarifs in Rechnung gestellt werden.
19 Kategorienbildung siehe Anhang.
20 Bei der Versorgung von Patienten, bei denen ein Notfall den Standard dar stellt (Neurochirurgie, Geburtshilfe, al lgemeinchirurgischer Notfall) wird kein Notfallzuschlag verrechnet. Bei Hinzuz ug einer fachspezifischen Expertise (z. B. Viszeralchirurg, Thoraxchirurg, Unfallchirurg) gilt der Notfall nicht mehr als Standard und wird gemäss Punkt 1.3.1 verrechnet.
21 Z. B. Adhäsiolyse bei Darmoperation, Cholecystektomie bei Leberresektion usw. sowie beidseitige Operationen wie beidseitige Mammaplastik, beidsei tige Inguinalhernie usw.
22 Z. B. Laparotomie und Extremitäten frakturversorgung, Leberresektion und Rektumresektion usw.
23 Leistungen, die für Selbstzahler erbrac ht werden, sowie Leistungen, die nicht im Pflichtleistungskatalog nach KVG enthalten sind.
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