Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Root mit ihrer Einwohnergemeinde
Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Root mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Root mit ihrer Einwohnergemeinde vom 26. Oktober 1993 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 24. August 1993 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Root über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 26. Oktober 1993 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Julius Schmid Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1993 2636 und G 1993 375
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