Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Fischbach mi... (174b)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Fischbach mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Fischbach mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Fischbach mit ihrer Einwohnergemeinde vom 18. September 1990 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24a Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 14. August 1990 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Fischbach über die Vereinigung mit ihrer Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 18. September 1990 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Joseph Hardegger Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1990 1890 und G 1990 542
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