Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Lan... (175d)
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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Land mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Land mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Willisau-Land mit ihrer Einwohnergemeinde vom 31. Januar 1994 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 16. November 1993 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Willisau-Land über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 31. Januar 1994 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Anton F. Steffen Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1994 271 und G 1994 41
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