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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Werthenstein... (176d)

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Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Werthenstein... (176d)

Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Werthenstein mit ihrer Einwohnergemeinde

Grossratsbeschluss Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Werthenstein mit ihrer Einwohnergemeinde über die Genehmigung der Vereinigung der Bürgergemeinde Werthenstein mit ihrer Einwohnergemeinde vom 21. März 1994 Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf § 24 a Absatz 2 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 , nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 18. Januar 1994 , beschliesst:
1. Der Beschluss der Bürgergemeinde Werthenstein über die Vereinigung mit der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, 21. März 1994 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Anton F. Steffen Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler *
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* K 1994 829 und G 1994 55
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