Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen... (559.16)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität

1 559.16 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität vom 11.03.2020 (Stand 01.09.2020) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der interkantonalen bzw. interbehördlichen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Be reich der seriellen Kriminalität bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Or ganisation handelt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 17 Ab satz 2 zu kündigen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Art. 5

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
20-077
559.16 2 Bern, 11. März 2020 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Zaugg-Graf Der Generalsekretär: Trees Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. August 2020 Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbe schluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen bzw. interbehördlichen Ver einbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesyste men im Bereich der seriellen Kriminalität innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist. Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung auf zunehmen. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer
3 559.16 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 11.03.2020 01.09.2020 Erlass Erstfassung 20-077
559.16 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 11.03.2020 01.09.2020 Erstfassung 20-077
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