Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economi... (414.253.815)
CH - ZH

Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public and Nonprofit Management sowie Unternehmungsentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW
414.253.815 Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public and Nonprofit Management sowie Unternehmungsentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
16 (vom 4. Juni 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang Business Administration.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Teilzeitstudium
und Umfang

§ 3.

10
1 Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studie nleistungen von 90 ECTS-Cre dits
12 .
Vertiefungen

§ 4.

Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:
16 a.
5 Health Economics and He althcare Management, b.
11 Innovation and Entrepreneurship, c. Marketing, d. Public and Nonprofit Management, e. Unternehmung sentwicklung.
2
414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW Anrechnung von ECTS- Credits
12

§ 5.

An der ZHAW oder andernor ts erworbene ECTS-Credits
12 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech
- net. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. Wechsel der Vertiefung

§ 6.

Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach §
18 RPO. B. Zulassung zum Studium Voraus setzungen

§ 7.

15
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen:
10 a. Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fach
- hochschule in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen, b. gleichwertiger Hochschulabschl uss aus einem verwandten Studien
- gang von 180 ECTS-Credits mi t mindestens guten Leistungen.
2 Die Studienleitung entscheidet üb er die Gleichwertigkeit der Ab
- schlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
8
3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach
- weis bestehen.
4 Einzelheiten zum Zusatznachwe is sind im Anhang geregelt.
5 Falls Studierende mit Vertiefung «Marketing» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Marketing» be
- sitzen, können Nachqualifikationen v on bis zu 12 ECTS-Credits ver
- langt werden. Für allgemeine betr iebswirtschaftliche Grundlagenfächer kann eine Nachqualifikation von bis zu
30 ECTS-Credits verlangt werden. Falls Studierende mit Vertiefungen «Health Economics and Healthcare Management», «Innovation and Entrep reneurship», «Public and Non
- profit Management» oder «Unter nehmungsentwicklung» bei Studien
- beginn noch keine vertieften Kenntn isse in den betreffenden Themen
- bereichen besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 30 ECTS- Credits verlangt werden.
16 b. Zusätzliche Zulassungs- voraussetzungen

§ 8.

13 ,
14
1 Bewerberinnen und Bewerb er müssen ausserdem englischer Sprache zu folgen, b. die Eignungsabklärung er folgreich absolvieren.
2 Einzelheiten zur Eignungsabklä rung sind im Anhang geregelt. a. Anforderun- gen an den Bachelor- abschluss
3 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW
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3 Die Studienleitung teilt den Zula ssungsentscheid schriftlich mit. Der Zulassungsentscheid kann Auflag en zur Nachqualifikation mit Er füllungsfristen enthalten.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule

§ 9.

7 Personen, die an einer andere n Hochschule in einem inhalt lich entsprechenden Masterstudienga ng endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung ver weigert. Die Entscheidung li egt bei der Studienleitung. C. Module
Modul
-
kategorien

§ 10.

Das Studienangebot besteht au s folgenden Modulkategorien: a. Advanced Management Topics, b. Wissenschaftliches Arbeiten/Wis senschaftliche Praxisprojekte, c. Major-Angebot in der gewählten Vertiefung, d. Masterarbeit.
Modulsprachen

§ 11.

Die Module werden in deutsc her oder englischer Sprache durchgeführt. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bestehen von
Modulen

§ 12.

Ein Modul ist bestanden, wenn a. die Modulnote mindest ens 4,0 beträgt und b. alle nicht benoteten Leistungsnachweise des Moduls bestanden sind.
Expertinnen
und Experten

§ 13.

1 Expertinnen und Experten werd en zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und könn en zur Betreuung der Praxispro jekte herangezogen werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera- tende Funktion.
11
Nachbesserung

§ 14.

1 Die Studienleitung kann für ei nzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwisch en 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.
2 Die Nachbesserung von unbegrün det versäumten Leistungsnach weisen ist ausgeschlossen.
10
3 Die Studienleitung entscheidet üb er Art, Umfang, Form und Zeit punkt der Nachbesserung.
4
414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW Wiederholung von Modulen

§ 15.

15 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leis tungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen. Masterarbeit

§ 16.

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTS- Credits
12 erreicht sind. E. Studienabschluss und Masterdiplom Titel

§ 17.

17 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mi t Vertiefung in [gewählte Vertie
- fung]» abgeschlossen. Abschluss des Studiums

§ 18.

12 Der Mastertitel wird vergeben, wenn a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind. Abschlussnote

§ 19.

12 Die Abschlussnote errechnet si ch aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Mo dule. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht modulen

§ 19

a.
11
1 Werden mehr Wahlpflichtmodul e als nötig belegt, so gel
- ten die überzähligen Wahlpf lichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studienleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodul e werden nicht für die Berech
- nung der Abschlussnote herangezogen. F. Schlussbestimmungen Genehmigung und Inkrafttreten

§ 20.

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
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Aufhebung bis
-
herigen Rechts

§ 21.

Die Studienordnung für den Mast erstudiengang Business Ad ministration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. Septem ber 2008 wird aufgehoben.
1 OS 64, 428 . Vom Fachhochschulrat gene hmigt am 30. Juni 2009.
2 LS 414.252.3 .
3 Fassung gemäss B vom 8. September 2011 ( OS 66, 812 ; ABl 2011, 2867 ). In Kraft seit 1. Januar 2012.
4 Aufgehoben durch B vom 8. September 2011 ( OS 66, 812 ; ABl 2011, 2867 ). In Kraft seit 1. Januar 2012.
5 Eingefügt durch B vom 30. April 2015 ( OS 70, 426 ; ABl 2015-10-09 ). In Kraft seit 1. November 2015.
6 Fassung gemäss B vom 30. April 2015 ( OS 70, 426 ; ABl 2015-10-09 ). In Kraft seit 1. November 2015.
7 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 ( OS 72, 115 ; ABl 2017-01-13 ). In Kraft seit 1. April 2017.
8 Fassung gemäss B vom 3. November 2016 ( OS 72, 115 ; ABl 2017-01-13 ). In Kraft seit 1. April 2017.
9 Eingefügt durch B vom 24. Oktober 2017 ( OS 73, 52 ; ABl 2017-11-17 ). In Kraft seit 1. Februar 2018.
10 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 ( OS 73, 52 ; ABl 2017-11-17 ). In Kraft seit 1. Februar 2018.
11 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 39 ; ABl
2019-11-01 ).In Kraft seit 1. April 2020.
12 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 ( OS 75, 39 ; ABl
2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
13 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 39 ; ABl 2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
14 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 ( OS 77, 15 ; ABl 2021-10-29 ). In Kraft seit
1. Februar 2022.
15 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 ( OS 77, 15 ; ABl 2021-10-29 ). In Kraft seit
1. Februar 2022.
16 Fassung gemäss B vom 23. September 2021 ( OS 77, 17 ; ABl 2021-11-12 . In Kraft seit 1. Februar 2022.
17 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 517 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
6
414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW Anhang
16 zur Studienordnung für den Ma sterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public and Nonprofit Management sowie Unternehmungsentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Inno
- vation and Entrepreneursh ip, Marketing, Public and Nonprofit Manage
- ment sowie Unternehmungsentwick lung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzes
- sammlung (OS) noch in die Zürche r Loseblattsammlung (LS) aufge
- nommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter ( www.zhaw.ch ) eingesehen werden.
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