Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
414.253.515 Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 8. August 2008)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang in Ange wandter Psychologie des Depart ements Angewandte Psychologie.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
§ 2
a.
8
Vollzeit- und
Teilzeitstudium
§ 3.
1 Der Masterstudiengang in An gewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Der Regelstudienverlauf entspric ht dem Vollzeitstudium. Die Stu dierenden legen im Teilzeitstudium die Belegung pro Semester und die Abfolge der Module im Rahm en des Angebots fest.
3 . . .
8
Anrechnung
von ECTS-
Credits
7
§ 4.
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
7 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
7
2
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW B. Zulassung zum Studium Allgemeine Voraus setzungen
§ 5.
7
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Studi um zugelassen: a. Bachelorabschluss in Psychol ogie mit 180 ECTS-Credits, b. gleichwertiger Hochschulabsch luss gemäss Konkordanzliste von swissuniversities.
2 Alle Bewerberinnen und Bewerb er müssen den Nachweis einer mindestens einjährigen Ar beitstätigkeit erbringen.
3 Die Studiengangleitung entscheidet aufgrund des Abschlusses, ob im Verlauf des Masterstudiums zusä tzliche Module zu belegen sind. Eignungs abklärung
§ 6.
1 Alle Bewerberinnen und Bewe rber mit einem schweizeri
- schen Bachelorabschluss in Psycholog ie (Hauptfach), deren Abschluss
- note weniger als 5,00 beträgt, sowie alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber mit einem nichtpsychologischen Bachelorabschluss oder einem ausländischen Psyc hologieabschluss müssen eine Eignungsabklä
- rung durchlaufen.
4
2 Den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Ei gnungsabklärung durchlaufen müssen, wird bei posit ivem Aufnahmeentscheid während der nächsten zwei Jahre ein Studie nplatz zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist ist das gesamte Zulassungsverfahren erneut zu durchlaufen. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
§ 6
a.
7 Personen, die an einer andere n Hochschule im selben Fach
- bereich endgültig abgewiesen wurd en, werden nicht zum Masterstudium zugelassen. C. Module Angebot
§ 7.
Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahl pflicht- und Wahlmodulen.
§ 8.
8 D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Zeitpunkt der Leistungs
§ 9.
1 Leistungsnachweise werd en laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen k önnen für bestimmte Module zeit
- lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden.
3 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
414.253.515
Expertinnen
und Experten
§ 10.
7
1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
2 Expertinnen und Experten haben Be isitzfunktion. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
3 Die Benotung erfolgt einvernehm lich mit den prüfenden Dozieren den. Kommt keine Einigung zustande , steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.
Praktikum
§ 11.
7
1 Das Praktikum dient der Umse tzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
2 Mit dem Praktikum kann nach Erreichen von 60 ECTS-Credits begonnen werden. Die Praktikumsricht linien regeln die Einzelheiten.
3 Die Studiengangleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen.
Nachbesserung
§ 12.
4
1 Für die als ungenügend bewe rteten Leistungsnachweise eines Moduls kann eine Nachbess erung erbracht werden, wenn a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder b. mit dem Prädikat «nicht besta nden (Nachbesserung möglich)» ver sehen wird.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird die Note 4,00 oder das Prädikat «bestanden» erteilt.
3 . . .
8
b. Besuch von
Anschluss
-
modulen
§ 13.
1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse rung des vorangehenden Moduls besucht werden.
2 Wird auf eine Nachbesserung verzi chtet, ist der Besuch eines An schlussmoduls erst nach erfolgre icher Wiederholung des vorangehen den Moduls möglich.
Wiederholung
§ 14.
1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: a.
4 Module mit einer Be wertung unter 3,50, b. Module mit dem Prädik at «nicht bestanden», c. Module nach einer er folglosen Na chbesserung, d. Module, bei denen auf eine Na chbesserung verzichtet wurde.
2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.
Masterarbeit
§ 15.
1 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn sämt liche ECTS-Credits
7 aus der Modulkategorie Forschungsmethoden des
1. und 2. Semesters Vollzeit erreicht sind.
4
2 Die Masterarbeit kann einzeln ode r zu zweit geschrieben werden.
a. Allgemein
4
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW E. Studienabschluss und Masterdiplom Titel
§ 16.
9 Das Masterstudium wird mit de m Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Ps ychologie» abgeschlossen. Abschluss des Studiums
§ 17.
Das Masterstudium ist abgeschlossen, wenn 120 ECTS-Cre- dits
7 in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erwor
- ben wurden. Abschlussnote
§ 18.
7 Die Abschlussnote errechnet si ch aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Mo dule. Die Note der Masterarbeit wird doppelt gewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflicht modulen
§ 19.
5 ,
6
1 Werden mehr Wahlpflichtmodul e als nötig belegt, so gel
- ten die überzähligen Wahlpf lichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodul e werden nicht für die Berech
- nung der Abschlussnote herangezogen. F. Schlussbestimmung Genehmigung und Inkrafttreten
§ 20.
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Oktober 2008 in Kraft. G. Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. April 2020
6
§ 21.
6
1 Studierende, die vor dem Herbstsemester 2021/2022 ihr Studium aufgenommen haben, schlie ssen dieses mit den Vertiefungs
- titeln gemäss der vor der Änderung vom 30. April 2020 geltenden Rege
- lung ab.
5 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW
414.253.515
2 Ausgenommen sind Studierende, di e ihr Studium nicht bis Ende des Herbstsemesters 2023/2024 ab geschlossen haben, sowie Studie rende, die durch Verzög erungen in den Studien gang ohne Vertiefun gen übertreten. Diese schliessen ih r Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.
9
1 OS 63, 503 . Vom Fachhochschulrat genehm igt am 26. August 2008.
2 LS 414.252.3 .
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 336 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 336 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 336 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Eingefügt durch B vom 30. April 2020 ( OS 75, 390 ; ABl 2020-06-12 ). In Kraft seit 1. August 2021.
7 Fassung gemäss B vom 30. April 2020 ( OS 75, 390 ; ABl 2020-06-12 ). In Kraft seit 1. August 2021.
8 Aufgehoben durch B vom 30. April 2020 ( OS 75, 390 ; ABl 2020-06-12 ). In Kraft seit 1. August 2021.
9 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 507 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
6
414.253.515 Masterstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW Anhang
4 zur Studienordnung für den Masterstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung fü r den Masterstudiengang in Ange
- wandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wis
- senschaften wird weder in die Offi zielle Gesetzessa mmlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (L S) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter ( www.zhaw.ch ) eingesehen werden.
Feedback