Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule f... (414.253.115)
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Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
414.253.115 Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 17. Dezember 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Masterstudiengang Archi tektur des Departements Architek tur, Gestaltung und Bauingenieur wesen.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgrup pen, werden im Anhang geregelt.
Studienformen

§ 3.

1 Der Masterstudiengang Architek tur wird als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten.
2 Einzelheiten zu den Studienform en sowie der Wechsel zwischen den Studienformen werden im Anhang geregelt.
Anrechnung
von Credits
und Studien
-
leistungen

§ 4.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden grundsätzlich während ze hn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Studierenden mit einem Diplom ei nes vierjährigen Architektur studiums können gestützt auf §
17 RPO
2 Vorkenntnisse im Umfang von höchstens 30 Credits angerechnet werden.
Beschränkung
der Belegung
von Wahlpflicht-
und Wahl
-
modulen

§ 5.

Die Belegung von Wahlpflich t- und Wahlmodulen kann men genmässig beschränkt werden.
2
414.253.115 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW Anmeldefristen

§ 6.

Die Anmeldefristen für Module werden semesterweise durch die Studienleitung festgelegt. B. Zulassung zum Studium Voraussetzungen

§ 7.

1 Bewerberinnen und Bewerber werden zum Studium zuge
- lassen, wenn sie a. über einen guten bis sehr guten Bachelorabschluss in Architektur mit mindestens 180 Credits oder b. über ein HTL-Diplom mit Titelu mwandlung, ein Fachhochschul- oder Hochschuldiplom mit gutem bi s sehr gutem Abschluss verfü
- gen.
2 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem das Auf
- nahmeverfahren erfo lgreich absolvieren. Aufnahme verfahren

§ 8.

1 Bewerberinnen und Bewerber müssen mit ihren Anmelde
- unterlagen ein Portfolio einreichen . Das Portfolio enthält die gebün
- delte, kritisch hinterfragende Da rstellung von arch itektonischen (Pro
- jekt-)Arbeiten aus Studium und Praxis.
2 Die Anmeldeunterlagen und das Po rtfolio werden durch die Stu
- dienleitung, die Departementsleitung und die Leiterinnen oder Leiter der Zentren des Instituts Bauwesen beurteilt. Diese bilden die Auf
- nahmekommission und entscheiden über die Aufnahme. C. Leistungsnachweise Expertinnen und Experten

§ 9.

1 Die Studienleitung regelt de n Beizug von Expertinnen und Experten.
2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder Dozierende der ZH AW beigezogen werden.
3 Die Expertinnen und Experten f ühren Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prüfenden Dozierenden zu. Wiederholung von Modulen

§ 10.

1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
2 Schriftliche Leistungsnachwei se können nicht mündlich wieder
- holt werden.
3 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
414.253.115
Nachprüfungen

§ 11.

1 Für einzelne Module gemäss Anhang können Nachprüfun gen angeboten werden.
2 Nachprüfungen sind vor Beginn de s nachfolgenden Studienjahres abzulegen.
Nach
-
besserungen

§ 12.

1 Die Möglichkeiten zur Nachbe sserung von Leistungsnach weisen sind im A nhang geregelt.
2 Die Nachbesserung muss im gleich en Semester abgeschlossen wer den.
Masterarbeit

§ 13.

Die Zulassung zur Masterarbeit wird im Anhang geregelt. D. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehens
-
voraussetzungen

§ 14.

Das Masterdiplom wi rd erteilt, wenn a. 120 Credits gemäss Anhang erreicht wurden, b. mindestens 60 Credits im Mast erstudiengang Architektur der ZHAW erreicht wurden.
Abschlussnote

§ 15.

1 Die Abschlussnote errechne t sich aus den Modulbewer tungen des gesamten Studiums. Es werden alle Module berücksichtigt.
2 Die Modulnoten werden nach Credits gewichtet.
Titel

§ 16.

3 Der Masterstudiengang Architektur wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Architektur» abgeschlossen. E. Schluss- und Über gangsbestimmungen
Genehmigung
und
Inkrafttreten

§ 17.

1 Diese Studienordnung tritt na ch der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. April 2010 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüf ungsordnung für den Masterstu diengang Architektur der Zürcher Ho chschule Winterthur vom 25. Ok- tober 2005.
Übergangs
-
bestimmungen

§ 18.

1 Studierende, die ihr Studiu m vor dem Herbstsemester 2010/
2011 aufgenommen haben, setzen es nach der Studien- und Prüfungs ordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hoch schule Winterthur vom
25. Oktober 2005 fort.
4
414.253.115 Masterstudiengang Architektur an der ZHAW
2 Studierende, die bis Ende Frühl ingssemester 20
12 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Stu
- dienordnung unterstellt.
3 Die Studienleitung regelt die Anre chnung bereits erbrachter Leis
- tungen.
1 OS 65, 128 . Vom Fachhochschulrat genehmigt am 2. Februar 2010.
2 LS 414.252.3 .
3 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 491 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
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