Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher H... (414.253.855)
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Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 International Business an der ZHAW
414.253.855 Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 10. Dezember 2015)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bach elor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang Inter national Business.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und
Umfang

§ 3.

5
1 Der Masterstudiengang wird al s Vollzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studie nleistungen von 90 ECTS-Credits
7 .
Anrechnung
von ECTS-
Credits
7

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits
7 werden während sechs Jahren ab dem Semes ter ihres Erwerbs angerechnet. Die St udiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen

§ 5.

10
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:
5 a. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Cre- dits
7 mit mindestens guten Leistungen, b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studien gang von 180 ECTS-Credits
7 mit mindestens guten Leistungen.
a. Anforderun-
gen an den
Bachelor-
abschluss
2
414.253.855 International Business an der ZHAW
2 Die Studiengangleitung entscheide t über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznach
- weis bestehen.
4 Einzelheiten zum Zusatznachwe is sind im Anhang geregelt. b. Zusätzliche Zulassungs voraussetzungen

§ 6.

8 ,
9
1 Die Bewerberinnen und Bewe rber müssen ausserdem a. einen Nachweis der Englischke nntnisse auf Stufe C1 gemäss Com
- mon European Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist, b. die Eignungsabklärung er folgreich absolvieren.
2 Einzelheiten zur Eignungsabklä rung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 6

a.
7 Personen, die an einer andere n Hochschule in einem inhalt
- lich entsprechenden Masterstudiengan g endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verw eigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. C. Module Modulsprache und Durchführung

§ 7.

1 Die Module werden in englis cher Sprache durchgeführt.
2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Bestehen von Modulen

§ 8.

Ein Modul ist bestanden, wenn a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt und b. alle nicht benoteten Leistungsn achweise des Moduls bestanden sind, sofern die Modulbeschreibung hierzu keine abweichende Be
- stehensvoraussetzung festhält. Expertinnen und Experten

§ 9.

In der Modulbeschreibung ka nn vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurte ilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten u nd Praxisprojekte n, herangezogen werden.
3 International Business an der ZHAW
414.253.855
Nachbesserung
oder
Nachprüfung

§ 10.

1 Eine Nachbesserung oder Nac hprüfung einzelner Leistungs nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei bung festgehalten ist und die Bewertung mit mind estens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgte r Nachbesserung kann höc hstens die Note 4,00 vergeben werden.
2 Die Studiengangleitung entschei det über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesser ung oder Nachprüfung.
Wiederholung
von Modulen

§ 11.

10 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leis tungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen. E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel

§ 12.

11 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in International Business» abgeschlossen.
Bestehens
-
voraussetzungen

§ 13.

7 Der Mastertitel wird vergeben, wenn a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote

§ 14.

7 Die Abschlussnote errechnet si ch aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten M odule. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflicht
-
modulen

§ 15.

6
1 Werden mehr Wahlpflichtmodul e als nötig belegt, so gel ten die überzähligen Wahlpf lichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodul e werden nicht für die Berech nung der Abschlussnote herangezogen.
1 OS 71, 120 ; Begründung siehe ABl 2016-02-26 . Vom Fachhochschulrat geneh
2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
3 LS 414.252.3 .
4
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4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 ( OS 72, 121 ; ABl 2017-01-13
). In Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 ( OS 73, 58 ; ABl 2017-11-17 ). In Kraft seit 1. Februar 2018.
6 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 51 ; ABl
2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
7 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 ( OS 75, 51 ; ABl
2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
8 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 51 ; ABl 2019-11-01
). In Kraft seit 1. April 2020.
9 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 ( OS 77, 22 ; ABl 2021-10-29 ). In Kraft seit
1. Februar 2022.
10
1. Februar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 521 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
5 International Business an der ZHAW
414.253.855 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Interna tional Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften wird weder in die Offiziel le Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsam mlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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