Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zür... (414.253.511)
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Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW
414.253.511 Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 4. Juni 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
2 den Bachelor studiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

§ 3.

5
Vollzeit- und
Teilzeitstudium

§ 4.

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeit studium geführt werden.
4
2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf.
3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Te ilzeitstudium oder umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen.
Anrechnung
von Credits

§ 5.

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
2
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW B. Zulassung zum Studium Eignungs abklärung

§ 6.

1 Alle Bewerberinne n und Bewerber müssen eine Eignungs
- abklärung bestehen.
2 Die Eignungsabklärung prüft kogni tive, persönliche , emotionale, soziale und motivationale Kompetenzen.
3 Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die de finitive Zulassung.
4 Die Einzelheiten zur Eignungsab klärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule

§ 6

a.
3 Personen, die an einer andere n Hochschule im selben Fach
- bereich und auf derselben Studienstuf e endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen. C. Module Angebot

§ 7.

Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahl pflicht- und Wahlmodulen. Überzählige Wahl- und Wahlpflicht module

§ 8.

1 Überzählige Module oder Credit s werden nicht berücksich
- tigt.
2 Massgebend sind die zuerst abso lvierten Module. Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen Noten als überzählig weg. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Zeitpunkt der Leistungs nachweise

§ 9.

1 Leistungsnachweise werd en laufend erbracht.
2 In den Modulbeschreibungen könn en für bestimmte Module zeit
- lich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden. Expertinnen und Experten

§ 10.

1 Mündliche Prüfungen finden unt er Beizug einer Expertin oder eines Experten statt.
2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prü
- fung.
3 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW
414.253.511
Nach
-
besserungen

§ 11.

4
1 Für Leistungsnachweise in Fo rm einer schriftlichen Arbeit kann eine einmalige Nachbess erung erbracht werden, wenn a. die Gesamtbewertung des Moduls zw ischen 3,50 und 3,99 liegt oder mit dem Prädikat «nicht besta nden (Nachbesserung möglich)» be wertet wird und b. die Modulbeschreibung die Mög lichkeit einer Nachbesserung vor sieht.
2 Für eine erfolgreiche Nachbesser ung wird der Leistungsnachweis mit der Note 4,00 oder dem Pr ädikat «bestanden» bewertet.
Nachprüfungen

§ 12.

4 Für andere Formen von Le istungsnachweisen können ein malige Nachprüfungen angeboten werden, wenn a. die Gesamtbewertung des Moduls zw ischen 3,50 und 3,99 liegt oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» be wertet wird und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vor sieht.
Besuch
von Anschluss
-
modulen

§ 13.

1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesse rung oder der Nachprüfung des vo rangehenden Moduls besucht wer den.
2 Wird auf eine Nachbesserung ode r eine Nachprüfung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wieder holung des vorangehenden Moduls möglich.
Wiederholung

§ 14.

1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: a.
4 Module mit einer Be wertung unter 3,50, b. Module mit dem Prädik at «nicht bestanden», c. Module nach einer erfolglose n Nachbesserung oder einer erfolg losen Nachprüfung, d. Module, bei denen auf eine Nac hbesserung oder auf eine Nachprü fung verzichtet wurde.
2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen.
Bachelorarbeit

§ 15.

4
1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen von 90 Credits begonnen werden.
2 Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben wer den.
3 Das Modul Bachelorarbeit kann si ch über zwei Semester erstre cken.
4
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW Praktikum

§ 16.

4
1 Das Praktikum dient der Umset zung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen.
2 Mit dem Praktikum kann frühesten s nach Erreichen von 120 Cre
- dits begonnen werden.
3 Die Studienleitung kann in begr ündeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen. E. Studienabschluss und Bachelordiplom Titel

§ 17.

6 Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Sci
- ence ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen. Abschluss des Studiums

§ 18.

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wur
- den. Abschlussnote

§ 19.

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflicht
- modulen gemäss Anhang we rden doppelt gewichtet. F. Schlussbestimmungen Genehmigung und Inkrafttreten

§ 20.

1 Diese Studienordnung tritt na ch der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studien
- gänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. Au
- gust 2005. Übergangs bestimmungen

§ 21.

1 Studierende, die ihr Studiu m vor dem Herbstsemester 2009/
2010 begonnen haben, unterstehen we iterhin der Studien- und Prüfungs
- ordnung für Bachelor-Studiengäng e der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.
2 Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium nicht abgeschlossen habe n, werden ab diesem Zeitpunkt für das wei
- tere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereit s erbrachter Leistungen.
5 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW
414.253.511 G. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 2017
3

§ 22.

3
1 Studierende, die ihr Studium vo r dem Herbstsemester 2017/
2018 aufgenommen und zu diesem Ze itpunkt bereits Credits aus Mo dulen der Vertiefungsrichtungen er worben haben, setzen das Studium nach den Studienmodellen und Vert iefungen gemäss der vor der Än derung vom 23. Februar
2017 geltenden Regelung fort und schliessen mit jenen Vertiefungstiteln ab.
2 Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters
2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung ge mäss Änderung vom 23. Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Stu dium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psy chologie» ab.
6
1 OS 64, 420 . Vom Fachhochschulrat gene hmigt am 30. Juni 2009.
2 LS 414.252.3 .
3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 333 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 333 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 ( OS 72, 333 ; ABl 2017-04-07 ). In Kraft seit 1. Juni 2017.
6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 506 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
1. Januar 2023.
6
414.253.511 Bachelorstudiengang in Angew andter Psychologie – ZHAW Anhang
3 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in An
- gewandter Psychologie an der Zü rcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetz essammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsam mlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter ( www.zhaw.ch ) eingesehen werden.
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