Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
1 Masterstudiengang Circ ular Economy Management
414.253.875 Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 2. Juni 2022)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vo m 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang Circular Economy Management.
Anhang
§ 2.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und
Umfang
§ 3.
1 Der Masterstudiengang kann al s Vollzeit- oder Teilzeitstu dium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studie nleistungen von 90 ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-
Credits
§ 4.
An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Master ebene erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet . Die Studiengangleitung entschei det über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen
§ 5.
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen: a. Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studien gang von 180 ECTS-Credits mit eine r Abschlussnote von mindestens
4,50,
2
414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management b. Bachelorabschluss in einem naturw issenschaftichen Studiengang von
180 ECTS-Credits mit einer Absc hlussnote von mindestens 4,50, c. Bachelorabschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang von 180 ECTS-Credits mit einer Ab schlussnote von mindestens 4,50.
2 Die Bewerberinnen und Bewe rber müssen ausserdem a. einen mit «gut» bestandenen Nach weis von Englischkenntnissen auf Stufe B2 gemäss Common Europ ean Framework of Reference for Languages (CEFR) erbringen, sofern Englisch nicht ihre Erst- oder Hauptsprache (bisherige Schulsprache) ist, b. die Eignungsabklärung er folgreich absolvieren.
3 Einzelheiten zur Eignungsabklä rung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
§ 6.
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhalt
- lich entsprechenden Masterstudiengan g endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium ve rweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. C. Module Modulsprache und Durch führung
§ 7.
1 Die Module werden in englis cher Sprache durchgeführt.
2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Expertinnen und Experten
§ 8.
1 In der Modulbeschreibung ka nn vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten u nd Praxisprojekte n, herangezogen werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine bera
- tende Funktion. Nachbesserung oder Nach prüfung
§ 9.
1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungs
- nachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschrei
- bung festgehalten ist und die Bewert ung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesse rung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesser ung oder Nachprüfung.
3 Masterstudiengang Circ ular Economy Management
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Wiederholung
von Modulen
§ 10.
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nich t bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wi ederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und M odalitäten fest. E. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehens
-
voraussetzungen
§ 11.
Der Mastertitel wird vergeben, wenn a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote
§ 12.
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der gemäss Anhang releva nten Module. Die Modulnoten wer den nach ECTS-Credits gewichtet.
b. ECTS-Credits
aus Wahlpflicht
-
modulen
§ 13.
1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten die überzähligen Wahlpfli chtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähli gen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berech nung der Abschlussnote herangezogen.
Titel
§ 14.
Das Masterstudium wird mit de m Titel «Master of Science ZHAW in Circular Economy Management» abgeschlossen.
1 OS 77, 430 ; Begründung siehe ABl 2022-07-29 .
2 Inkrafttreten: 1. Oktober 2022.
3 LS 414.252.3 .
a. Allgemein
4
414.253.875 Masterstudiengang Circular Economy Management Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Circular Economy Management an der Zürc her Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsamml ung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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