Vertrag
Art. 1 Vertragszweck
Art. 2 Anwendungsfälle
Art. 3 Definitionen
Art. 4 Leistungsursprung
Art. 5 Deckungsformen, für die dieser Vertrag gilt
Art. 6 Bestimmung des Versicherers
Art. 7 Rückversicherungsanteil/Drittlandszulieferungen
Art. 8 Verpflichtungen des Rückversicherers
Art. 9 Verpflichtungen des Versicherers
Art. 10 Prämienberechnung und -verteilung
Art. 11 Änderung des Leistungsursprungs
Art. 12 Regressmassnahmen
Art. 13 Verfahrensregeln
Art. 14 Umschuldung
Art. 15 Währung
Art. 16 Schiedsverfahren
Art. 17 Inkrafttreten, Kündigung und Vertragsänderung
Handelnd für die Peter W. Silberschmidt | Handelnd für das G. Bouvman |
Anlage 1
Einzelheiten zu den Fazilitäten von Atradius
Fazilität | Maximaler Deckungssatz | Gedeckte Risiken | Begünstigter | Karenzfrist | Bemerkungen | Optional |
Lieferantenkredit | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Fabrikations- und Kreditrisiko | Exporteur | 6 Monate | Deckung des Fabrikationsrisikos: Zahlungsausfall bei den entstandenen Kosten im Fall einer Nicht-Lieferung und/oder Kreditrisiko: Ausfall oder Verzug von Vertragszahlungen | Zahlung der Prämie in ausländischer Währung (nur beim Kreditrisiko) bei Direktgarantie. |
Direktgarantie zusätzlich zur Lieferantenkreditdeckung | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Zahlungsausfall | Bank | Sofortige Entschädigunsleistung an die (niederländische oder ausländische) Bank nach dem Zahlungsausfall | Die Entschädigung wird unabhängig von einem Entschädigungsanspruch aus dem dem Lieververtrag geleistet (Rückgriff auf den Exporteur). Wenn der Vertrag auf eine ausländische Währung lautet, wird die Prämie und die Entschädigung in dieser Währung bezahlt (unter Anwendung eines maximalen Wechselkurses). | Deckung in ausländischer Währung. |
Käuferkredit | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Kreditrisiko | Bank | 6 Monate | Deckung zugunsten der finanzierenden – niederländischen oder ausländischen – Bank (Kombination mit einer Fabrikationsrisikodeckung für den Exporteur möglich). | Deckung von Fortschrittszahlungen (in Kombination mit einer Fabrikationsrisikodeckung). Deckung und Prämienzahlung in Fremdwährung. |
Bankgarantie Zusätzliche Deckung | Wie Police | Rechtmässige und unrechtmässige Inanspruchnahme | Exporteur | 6 Monate | Atradius muss dem Garantietext zustimmen. | |
Bankgarantie Gegengarantie | Wie Police | Rechtmässige und unrechtmässige Inanspruchnahme. | Bank | 10 Tage nach der Inanspruchnahme der Garantie | Nur zusammen mit einer zusätzlichen Deckung für Bankgarantien. Rückgriff auf den Exporteur, ausser wenn der Exporteur gestützt auf die zusätzliche Deckung Anspruch auf eine Entschädigung hat. Atradius muss dem Garantietext zustimmen | |
Deckung von Angebotsgarantien | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Rechtmässige und unrechtmässige Inanspruchnahme. | Exporteur | 6 Monate | Rechtmässige Inanspruchnahme wird nur entschädigt, wenn den Versicherten kein Verschulden trifft. Das ist der Fall, wenn Atradius die Deckung für das Grundgeschäft widerruft. | |
Leasing: erweiterte Deckung | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Kreditrisiko (negative Risikoumschreibung). | Exporteur/ Leasinggeber/ Bank | 6 Monate | Alle Raten eines Leasinggeschäfts sind gedeckt. Deckung kann ausländischen Leasinggebern gewährt werden, wenn die Ware in den Niederlanden hergestellt wird. Wenn der Vertrag auf eine ausländische Währung lautet, wird die Prämie und die Entschädigung in dieser Währung bezahlt (unter Anwendung eines maximalen Wechselkurses). | Possibility of Direct Guarantee in case beneficiary is a bank. |
Leasing: Beschränkte Deckung | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Kreditrisiko (negative Risikoumschreibung). | Exporteur/ Leasinggeber | 6 Monate | Alle innerhalb von einer wiederkehrenden Periode von 9 Monaten zahlbaren Raten sind gedeckt (nur Deckung von beweglichen Sachen). Deckung kann ausländischen Leasinggebern gewährt werden, wenn die Ware in den Niederlanden hergestellt wird. Wenn der Vertrag auf eine ausländische Währung lautet, wird die Prämie und die Entschädigung in dieser Währung bezahlt (unter Anwendung eines maximalen Wechselkurses). | |
Enteignungsrisikodeckung | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Enteignung und Exportverbot auf Vermögenswerten | Exporteur/ Leasinggeber | 6 Monate | Wenn gewünscht zusammen mit einer beschränkten Leasingdeckung. | |
Werkserstellung; Deckung für Arbeitsgeräte | 98 % politische Risiken 95 % kommerzielle Risiken | Politische Risiken: Während der Werkserstellung: Beschädigung oder Beschlagnahme von Arbeitsgeräten; nach der Werkserstellung: Beschädigung oder Verhinderung des Transfers von Arbeitsgeräten. | Exporteur | 6 Monate | Die Entschädigung wir nach dem Buchwert abzüglich prozentmässiger Abschreibung berechnet. Bei Beschädigung sind die Reparaturkosten auf den wie oben berechneten Betrag beschränkt. | Nach Wunsch zusammen mit einer Lieferantenkreditdeckung für Werkserstellungen oder Vorkreditrisikodeckung für Werkserstellungen zusammen mit einer Käuferkreditdeckung |
Währungsrisikodeckung | 100 % | Risiko der Abwertung von ausländischer Währung | Exporteur | nicht anwendbar | Deckung wird für verschiedene Währungen gewährt. Bei einer Neubewertung ist der Versicherte verpflichtet, Atradius die Gewinne abzuliefern. Deckung wird nur für Risikolaufzeiten von zwei oder mehr Jahren gewährt | Wechselkursrisikodeckung bindet den Anbieter ab der Unterzeichnung des Vertrags |
Projektfinanzierung | 98 % politische Risiken | Standarddeckung für politische Risiken/ erweiterte Deckung für politische Risiken/ Deckung für kommerzielle Risiken (positive Risikoumschreibung) | Exporter/Bank | 6 Monate | Die Standarddeckung für politische Risiken umfasst das Transferrisiko, (Bürger-)Krieg, Naturkatastrophen und Entscheidungen anderer als des niederländischen Staates (z. B. Enteignung). | |
Investitionsversicherung | 90 % |
| Investor | 9 Monate | Deckung ist im allgemeinen nur möglich, wenn zwischen den Niederlanden und dem Gastland ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen wurde (wenn nicht: Einzelfallbeurteilung des Rechtssystem des Gastlandes) Maximal beträgt die Versicherungsdauer 15 Jahre (die Investition muss spätestens 5 Jahre nach deren Beginn der abgeschlossen sein) Die maximale Entschädigung beträgt 200 % des ursprünglichen EUR-Betrags. | Deckung für Vertragsbruch |
Anlage 2
Einzelheiten zu den Fazilitäten der ERG
I
Fazilität: | Forderungsdeckung |
Art: | Garantie |
Garantienehmer: | Exporteur oder Dritter (namentlich Bank) |
Versicherungsbedingungen: | Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie Verordnung über die Exportrisikogarantie |
Selbstbehalt des Exporteurs: | mindestens 5 % |
Prozentsatz der Deckung: | maximal 95 % |
Berechnungsgrundlage: | Preis der Exportleistungen gemäss Exportvertrag |
Gedeckte Risiken: |
|
II
Fazilität: | Fabrikationsrisikodeckung (Risiko vor Lieferung) |
Art: | Garantie |
Garantienehmer: | Exporteur, grundsätzlich auch Dritter (namentlich Bank) |
Versicherungsbedingungen: | Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie Verordnung über die Exportrisikogarantie |
Selbstbehalt des Exporteurs: | mindestens 5 % |
Prozentsatz der Deckung: | maximal 95 % |
Berechnungsgrundlage: | Selbstkosten |
Gedeckte Risiken: | Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Lieferung wegen nachträglicher Zunahme des politischen, Transfer- oder wirtschaftlichen Risikos, das gemäss Ziffer I gedeckt werden kann, oder wegen fehlender Transportmöglichkeiten im Ausland. |
III
Fazilität: | Deckung für Bietungs- und Erfüllungsgarantien (nur als Deckung neben einer Garantie nach Ziff. I und/oder II) |
Art: | Garantie |
Garantienehmer: | Exporteur oder Dritter (namentlich Bank) |
Versicherungsbedingungen: | Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie Verordnung über die Exportrisikogarantie |
Selbsthalt des Exporteurs: | mindestens 5 % |
Prozentsatz der Deckung: | maximal 95 % |
Berechnungsgrundlage: | Garantiebetrag der Bietungs- oder Erfüllungsgarantie |
Gedeckte Risiken: |
|
Anlage 3
Verfahrensregeln (Art. 13)
§ 1 Vorbemerkung
§ 2 Vorläufiger Antrag und vorläufige Antwort
§ 3 Endgültiger Antrag und endgültige Antwort
§ 4 Prämien
§ 5 Schadenfall
§ 6 Rückflüsse
Anhang A
Kalkulationsbeispiele für den Rückversicherungsanteil
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Beispiel 5
Beispiel 6
Politische Risiken: | 95 % |
Wirtschaftliche Vorversandrisiken: | 85 % |
Wirtschaftliche Forderungsrisiken: | 90 % |
Durchschnittssatz: | 90 % |
Anhang B
Vorläufiges Antragsformular
Anhang C
Vorläufiges Antwortformular
Anhang D
Endgültiges Antragsformular
Anhang E
Endgültiges Antwortformular
Anhang F
Policenausstellungsformular
Fälligkeitsdatum: | Betrag: | Prämienanteil: | an Rückversicherer zu |