Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Z... (414.411.9)
CH - ZH

Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

1 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9 Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 12. Dezember 2011)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §§
24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 lit. e des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG)
3 und §
29 Abs. 1 der Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 7. April 2008
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Zweck und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Diese Weisung regelt die Nu tzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Ver anstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbil dung an der PHZH nutzen.
2 Die Weisung kann für die einzel nen Standorte, Räume oder Anla gen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.
Grundsatz

§ 2.

Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und di e weiteren betrieblichen Bedürf nisse der PHZH benötigt werden. B. Nutzungsbedingungen
Nutzungs
-

§ 3.

Die Verwaltungsdirektion verw eigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn a. Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind, b. Auflagen, geltende Bestimm ungen oder Anweisungen des Haus dienstes wiederholt oder kr ass missachtet werden, c. der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Ver Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,
2
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH d. die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem an gegebenen Zweck verwenden, e. sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Ver
- anstaltende nicht verträglich ist, f. die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder Organisation eine Thematik einsei tig, propagandistisch oder extrem darstellt. Spezielle Nutzungs bestimmungen

§ 4.

1 Für das Tagungszentrum Schlos s Au gilt folgende Nutzungs
- regelung: a. Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstalt ungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, ku lturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten. b. Es werden in erster Linie Vera nstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.
2 Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusa tzvereinbarung und nach vorheri
- ger Einführung vermietet. Nutzungsdauer

§ 5.

11
1 Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.
2 Die Nutzungszeiten des Campus sind vorbehältlich Abs. 4: a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr, b. Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (d ie Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur An
- wendung).
3 Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind vorbe
- hältlich Abs. 4: a. Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr, b. Samstag von 7.00 bis 23.00, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr, c. Sonntag 9.00 bis 22.00 Uhr.
4 An Sonntagen, an den gesetzlic hen Feiertagen, während der be
- triebsfreien Zeit in den Weihnachtsferien sowie an den Nachmittagen des Zürcher Sechseläutens und Zürc her Knabenschiessens bleiben die Gebäude geschlossen. An Tagen vor Feiertagen gilt der Samstagsbe
-
5 Die Verwaltungsdirek torin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten aus betrie blichen Gründen beschränken.
3 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9
6 Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten analog §
3 Abs. 1 der Weisung zur Allgemeinen Haus ordnung der Pädagogischen Hochschu le Zürich aufgrund begründeter Anlässe oder aussergewöhnliche r Umstände beschränken.
Verpflegung

§ 6.

1 Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von ihr zugelassenen Cate ringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet das Eventm anagement bzw. das Tagungszent rum Schloss Au.
7
2 Verpflegung darf nur an den da für vorgesehenen Orten stattfin den. Die Benutzung entsprechender Räumlichkeiten bzw. Flächen wird verrechnet.
11
Einhaltung
der geltenden
Bestimmungen

§ 7.

7 Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie An weisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Ver anstaltungsteilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.
Haftung und
Schäden

§ 8.

1 Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haf tung ab.
2 Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem si e diese angetreten haben, und haf ten für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personen schäden. Die entsprechenden Risi ken sind durch sie genügend zu ver sichern.
3 Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Haus dienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.
4 Reparaturarbeiten sind aussch liesslich Sache der PHZH. C. Nutzungsgesuch und Vertrag
Nutzungs
-
gesuche

§ 9.

7 Interessentinnen und Interessen ten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement bzw. das Ta gungszentrum Schloss Au. Sie ha ben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung ste hende Person oder Orga nisation offenzulegen.
Beurteilung
der Nutzungs
-
gesuche

§ 10.

7
1 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au entscheidet über die Nutzungs gesuche gemäss dem Raumreserva tionskonzept der PHZH. Es wird ge prüft, ob Gründe für einen Nut zungsausschluss gemäss §
3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen verbunden werden.
4
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
2 Interessentinnen und Interessen ten können ablehnende Entscheide des Eventmanagements bzw. des Ta gungszentrums Schloss Au innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.
3 Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen. Vertrag

§ 11.

1 Das Eventmanagement bzw. da s Tagungszentrum Schloss Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veransta lter einen Ver
- trag in elektronischer oder Papier form über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Unterv ermietung der Räumlich
- keiten ist untersagt.
11
2 Eine Rückvergütung oder der Er lass der Gebühr bei nicht bean
- spruchten Leistungen oder infolge ei ner vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich ei ner rechtzeitigen Annullierung ge
- mäss §
12 – nicht möglich.
3 Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au kann der Veranstalterin oder dem Veransta lter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. §
13 bleibt vorbehalten. Buchung mittels Online- Applikation für den Campus

§ 11

a.
10
1 Das Eventmanagement kann Räumlichkeiten am Cam
- pus für Online-Buchungen freigeben.
2 Interessentinnen und Interessenten buchen die gewünschten Räume mittels Online-Applikatio n. Die Buchung wird per E-Mail bestätigt, wo
- durch der Vertragsschluss zustande kommt. Annullierungen

§ 12.

11
1 Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem Tagungszentrum Schloss Au schriftlich oder per E-Mail (eventmanage
- ment@phzh.ch bzw. schloss.au@phz h.ch) mitzuteilen. Für die mittels Online-Applikation getätigten Bu chungen für Camp us-Räumlichkei
- ten werden die Stornierungen dire kt in der Online- Applikation vor
- genommen.
2 Die schriftliche Mitteilung wie auch die Stornierung der mittels Online-Applikation getätigten Buchun gen gelten als Rücktritt vom Ver
- trag. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rech
- nung gestellt.
3 Bei Annullierungen a. bis einen Monat vor Veranstaltung sbeginn fallen keine Kosten an, b. 29 bis 11 Tage vor Verans taltungsbeginn: 50% des Tarifs, c. 10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.
5 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9
Rücktritt

§ 13.

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Name n der PHZH entsch ädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn a. infolge höherer Gewalt oder dr ingenden Eigenbeda rfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann, b. Gründe für einen Nutzun gsausschluss gemäss §
3 vorliegen. D. Tarife
Tarifordnung

§ 14.

7
1 Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Ta rifordnung im Anhang dieser Wei sung.
2 Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Be triebsleitung bzw. den Cate ringpartnern festgesetzt.
3 Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen inbegriffen.
5
Ermässigung
und Erlass

§ 15.

9
1 Auf begründetes Gesuch hin kann bei Grossveranstaltun gen von öffentlich-recht lichen Institutionen oder privaten Organisatio nen mit ideeller Zwecksetzung de r Tarif ermässigt oder die Nutzungs gebühr erlassen werden, wenn die Du rchführung nichtwirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.
2 Die Hochschulleitung beschliesst jä hrlich, welche öffentlich-recht lichen Institutionen und privaten Organisationen mit ideeller Zweck setzung grundsätzlich von Tarifre duktionen oder Geb ührenerlass pro fitieren können. Eine entsprechende Liste wird von der Verwaltungs- direktorin oder dem Verw altungsdirektor geführt.
3 Über konkrete Gesuche entschei det die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor. Ge gen ablehnende Entscheide kann in nert zehn Tagen Einsprache bei de r Hochschulleitung erhoben werden.
4 Gruppen- und Seminarräume (bis
57 Personen) im Campus wer den der Bildungsdirekt ion des Kantons Zürich , den Zürcher Lehrerin nen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schul präsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen gung gestellt.
7
6
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Zusätzliche Gerätenutzun gen und Auf wendungen

§ 16.

1 Die Nutzung von Geräten, di e nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehör en, ausserordentliche Dienstleis
- tungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
7
2 Allfällige Drittkosten (Blumens chmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet. Tarif änderungen

§ 17.

Tarifänderungen bleiben vorb ehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vera nstaltung drei Monate überschrei
- tet. Sie berechtigen di e Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Beka nntgabe der neuen Tarife. E. Schlussbestimmungen Aufhebung von Erlassen

§ 18.

Diese Weisung ersetzt die Weis ung zur Vermietung von Räu
- men der Pädagogischen Ho chschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentr um Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.

§ 19.

8
1 OS 67, 89 ; Begründung siehe ABl 2012, 43 .
2 Inkrafttreten: 1. April 2012.
3 LS 414.10 .
4 LS 414.410 .
5 Eingefügt durch B vom 29. August 2012 ( OS 67, 549 ; ABl 2012-09-14 ). In Kraft seit 1. Dezember 2012.
6 Fassung gemäss B vom 29. August 2012 ( OS 67, 549 ; ABl 2012-09-14 ). In Kraft seit 1. Dezember 2012.
7 Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 ( OS 73, 329 ; ABl 2018-06-08 ). In Kraft seit 1. September 2018.
8 Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 ( OS 73, 329 ; ABl 2018-06-08 ). In Kraft seit 1. September 2018.
9 Fassung gemäss B vom 11. Juli 2019 ( OS 74, 515 ; ABl 2019-07-19 ). In Kraft seit 1. Januar 2020.
10 seit 1. Januar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 6. Oktober 2021 ( OS 76, 556 ; ABl 2021-10-29 ). In Kraft seit 1. Januar 2022.
7 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9 Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Inbegriffene Leistungen
7 Mit den Nutzungsgeb ühren gemäss Ziff.
2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Le istungen abgegolten: a. Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck, b. Nutzung der im jeweiligen Ra um vorhandenen technischen Stan dardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flip charts, Whiteboard, Pinnwand), c. Endreinigung.
1.2 Nicht inbegriffene Leistungen
6 Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt, namentlich
7 : a. Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen, b. Betreuung der Veranstalte nden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (P flege der Toilettenanlagen, Gar derobe, Abendkasse, technischer Support usw.), c.
11 weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abhol service für Referierende oder Gä ste, kulturhistorische Führungen durch das Schloss Au usw.), d. Verlängerungen und Nutzung de r gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbei ten am Vortag einer eintägi gen Nutzung, e. Drittkosten (Sicherheitsdienst , Hotels, Blumenschmuck, Über setzungsanlage usw.).
1.3 Tarifarten
7
1 Für den Campus gelten folgende Tarife: a. Tagestarif (Abgeltung der Nu tzung pro Tag) für eintägige und mehrtägige Veranstaltungen,
8
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH b.
9 Semestertarif (Abgeltung der r egelmässigen Nutzung über zehn Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro Woche). Der Semesterta rif gilt für nichtgewinnorientierte Vereine mit sportlicher oder kultureller Ausrichtung und ist für Sporthallen und Musik-/Performance-Räume im Campus PH Zürich anwend
- bar.
2 Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife: a. Tagestarif (7.00–18.00 Uhr), b. Abendtarif (18.00–23.00 Uhr), c.
11 Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) werden pro Stunde 25% des Abendtarifs zusätzlich verrechnet.
3 Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die verein
- barte Nutzungsdauer hinaus, werden pro angefangene Stunde 25% des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.
11
4 Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nach
- bereitung) wird für alle Räume und Anlagen
1 /
2 des Tagestarifs ver
- rechnet. Eine Reduktion des Ab endtarifs ist ausgeschlossen.
5 Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von
25% gewährt. Für Semester tarife entfällt der Rabatt.
1.4 Rechnungstellung
7
1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach Vertragsende.
2 Es kann eine angemessene Voraus zahlung oder Sicherheitsleis
- tung verlangt werden.
2. Tarife Raum- und Anlage nnutzung im Allgemeinen
7 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH , wenn sie die Räume oder Anlagen ausser
- halb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstal
- tungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3). Campus Gruppenräume
9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Gruppenraum bis
50 m
2
16 beweglich möbliert
300
9 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9 Seminarräume
9 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Seminarraum, klein bis
80 m
2
30 Reihenbestuhlung
400 Seminarraum, mittel bis 120 m
2
57 Reihenbestuhlung
600 Hörsaal, klein bis 100 m
2
80 fest möbliert
800 Hörsaal, mittel bis 200 m
2
150 ansteigend, 1
500 fest möbliert Hörsaal, mittel bis 200 m
2
180 ansteigend, 1
500 fest möbliert Hörsaal, gross bis 500 m
2
400 ansteigend, 2
500 fest möbliert Spezialräume und Anlagen
11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Tarif in Fr. Plätze pro Tag pro Semester (vgl. Ziff. 1.3 des Anhangs) Foyer Sihlhof
100 m
2
80
400 (nur in Kombination mit Raumnutzung im gleichen Gebäude) Patio
237 m
2
100 beweglich möbliert
300 Sporthalle 4
390 m
2
387 Einfachhalle
1
000
6
000 Sporthalle 1, 2
417 m
2
400 einzelne Sporthalle
1
000
6
000 oder 3 in der Dreifachhalle Sporthalle 1–3
1251 m
2
1200 Dreifachhalle
2
800
16
800 Musik/Performance
162 m
2
60 Sing-/Theaterraum
500
3
000 Schulküche
112 m
2
16 inkl. Essraum
800 Atelier Kunst und
68 m
2
16 Holz- oder
600 Design Metallwerkstatt Medien-/ bis 80 m
2
18 Mac- und Windows-
1
000 Informatikraum Arbeitsplätze Räumlichkeiten
300 bzw. Flächen für Verpflegung
10
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH Tagungszentrum Schloss Au
11 Raumtyp Grösse Max. Ausstattung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis
50 m
2
18 beweglich möbliert
250 Seminarraum, mittel bis
80 m
2
24 beweglich möbliert
350 Seminarraum, gross bis 160 m
2
60–120 beweglich möbliert
600 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis
30 m
2
10 beweglich möbliert
150 Gruppenraum, gross bis
40 m
2
14 beweglich möbliert
250 Schlosshalle
180 m
2
120 für kulturelle Nutzung
600 Gartensalon
65 m
2
48 für Gastronomie
300 Salon Vert
54 m
2
24 für Gastronomie
250 Herrenzimmer
40 m
2
24 für Gastronomie
250 Bibliothek
94 m
2
48 Lounge
250 Erdgeschoss
433 m
2
800 Ganzes Schloss
1
200 Badehaus
48 m
2
15 für Gastronomie
300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller
137 m
2
100 für kulturelle Nutzung
300
3. Tarife für Privatveranstaltun gen im Tagungszentrum Schloss Au
7
,
11 Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen priva
- ten Organisationen zu privaten Zw ecken. Für öffentliche Veranstal
- tungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltun
- gen im öffentlichen Inte resse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff.
2, wobei am Wochene nde ein Zuschlag von Fr.
500 pauschal anfällt.
11 Externe Nutzung von Räum en und Anlagen der PHZH
414.411.9 Raumtyp Grösse Max. Aust attung Tarif in Fr. Plätze pro Tag bzw. Abend Seminarraum, klein bis
50 m
2
18 beweglich möbliert
400 Seminarraum, mittel bis
80 m
2
24 beweglich möbliert
600 Seminarraum, gross bis 160 m
2
60–120 beweglich möbliert
1
000 (Trotte 1 und 2) Gruppenraum, klein bis
30 m
2
10 beweglich möbliert
200 Gruppenraum, gross bis
40 m
2
14 beweglich möbliert
400 Schlosshalle
180 m
2
120 für kulturelle Nutzung
2
000 Gartensalon
65 m
2
48 für Gastronomie
600 Salon Vert
54 m
2
24 für Gastronomie
500 Herrenzimmer
40 m
2
24 für Gastronomie
500 Bibliothek
94 m
2
48 Lounge
600 Erdgeschoss
433 m
2
4
000 Ganzes Schloss
6
500 Badehaus
48 m
2
15 für Gastronomie
300 und kulturelle Nutzung Trottenkeller
137 m
2
100 für kulturelle Nutzung
300 Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Zuschlag von Fr. 500 pau schal.
11
4. Tarife Gerätenutzung Campus
11 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss:
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Seite A3 farbig:
0.20 pro Seite A4
0.80 pro Seite A3 Mikrofonanlage (Headset oder Handmikrofon)
100 pro Veranstaltung Andere Geräte, soweit verfügbar
100 pro Veranstaltung
12
414.411.9 Externe Nutzung von Räumen und Anlagen der PHZH
5. Tarife Gerätenutzung Tagungszentrum Schloss Au
10 Gerät Tarif in Fr. Kopierer schwarzweiss:
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Doppelseite A4
0.20 pro Seite A3
0.40 pro Doppelseite A3 farbig:
0.20 pro Seite A4
0.40 pro Doppelseite A4
0.80 pro Seite A3
1.60 pro Doppelseite A3 Mikrofonanlage (Headset) im Innengebrauch
100 pro Veranstaltung Aktivlautsprecher (Mikro fon) im Aussengebrauch
50 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage Trotte 1 und 2
250 pro Veranstaltung Videokonferenzanlage mobil
150 pro Veranstaltung Elektronischer Flipchart
90 pro Veranstaltung Konzertflügel
200 pro Veranstaltung Konzertflügel stimme n durch Schoekle, Thalwil auf Anfrage Andere Geräte, soweit ve rfügbar
100 pro Veranstaltung
6. Dienstleistungstarife
11 Dienstleistungen Tarif in Fr. Technischer Support
120 pro Stunde Eventmanagement (Anlassbetreuung)
80 pro Stunde Hausdienst
80 pro Stunde Reinigung
60 pro Stunde Kulturhistorische Führung Schloss Au
250 pro Leitung (pro 20 Personen je eine Leitung erforderlich)
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