Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton... (212.223.4)
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Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg

1 212.223.4 Grossratsbeschluss betreffend die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg über die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Freiburg vom 01.12.2011 (Stand 01.01.2012) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe bder Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Die unter der BSG-Nummer 212.223.4 veröffentlichten Vereinbarung vom 20. September 2011/19. Oktober 2011 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg wird genehmigt.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Anpassungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

1 Der Grosse Rat kann die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 2 kündigen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. Januar 2012 in Kraft.

Art. 5

1 Er unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 1. Dezember 2011 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Giauque Die Vizestaatsschreiberin: Aeschmann
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
12-30
212.223.4 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
01.12.2011 01.01.2012 Erlass Erstfassung 12-30
3 212.223.4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 01.12.2011 01.01.2012 Erstfassung 12-30
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