Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (559.15)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)

1 559.15 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) vom 19.11.2009 (Stand 01.05.2010) Der Grosse Rat des Kantons Bern, Gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 559.15-1 veröffentlichten In terkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zu sammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViC LAS-Konkordat) bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Verein barung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfah rens oder der Organisation handelt.

Art. 3

1 Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel
15 zu kündigen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

Art. 5

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10-34
559.15 2 Bern, 19. November 2009 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bornoz Flück Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
3 559.15 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 19.11.2009 01.05.2010 Erlass Erstfassung 10-34
559.15 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 19.11.2009 01.05.2010 Erstfassung 10-34
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