Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Ka... (861.34)
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Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ)

1 Tarifordnung Alarmierung
861.34 Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) (vom 17. Dezember 2018)
1 Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, gestützt auf §
24 a Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978
3 , §
15 der Feuerwehrverord nung vom 22. April 2009
4 und §
4 der Gebührenordnung für die Verwal tungsbehörden vom 30. Juni 1966
2 , beschliesst:
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

1 Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten den Partnerorga nisationen und Privaten gemäss §
15 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung für von der GVZ zur Verfügung ge stellte Alarmierungskomponenten und -dienstleistungen auferlegt werden . Die Tarifordnung gilt sinngemäss für den Bezug von zusätzlichen Pagern der Feuerwehr für die Wahrneh mung von Dienstleistungsaufgaben sowie zusätzlichen Reservepagern.
2 Die Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Kosten in einer Leistungsver einbarung mit der GVZ geregelt sind.
3 Die GVZ regelt die Voraussetzun gen zur Finanzierung der Alar mierungskomponenten für die Erstalarmierung der Feuerwehr in einer separaten Weisung.
Anspruchs
-
berechtigung
und Rechnung
-
stellung

§ 2.

1 Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber den Bezügern gemäss

§ 1 Abs. 1 ist die GVZ.

2 Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die Rechnungstellung anteilmässig.
Tarif
Alarmierungs
-
komponenten

§ 3.

Jährliche Pager- und Verwaltungskosten pro Teilnehmer Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement) Fr.
324.00 Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC sowie Mutationen) Fr.
36.00 Total Fr.
360.00
2
861.34 Tarifordnung Alarmierung Nutzungskosten
pro Fall Pager-Ruf (GVZ-RIC) Fr.
0.50 Ersatz verlorener oder zerstörter Pager Fr.
250.00 Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei Rücksendung Fr.
25.00 Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC) Fr.
100.00 Zubehör und Ersatzteile Preisliste GVZ Kosten für den Bezug von Alarmierungs dienstleistun gen der ELZ

§ 4.

Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Jährliche Lizenzkosten Feuerwehr-Administrations-Syst em (FAS) pro Organisation Lizenzkosten FAS Fr.
195.00 Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZ pro Teilnehmer Kostenanteil ELZ (Pager- und SMS- Alarmierung) inkl. Transfer auf Pager- und SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfall- ebene Telefonalarmierung Fr.
30.00 Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt, in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist. Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK): – TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr.
264.00 – AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ Fr.
120.00 Ist ein Teilnehmer derselben Organi sation in mehrere TK oder AK eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in Rechnung gestellt. Inkraftsetzung

§ 5.

Diese Tarifordnung tritt am
1. März 2019 in Kraft.
1 OS 74, 168 ; Begründung siehe ABl 2018-12-21 .
2 LS 682 .
3 LS 861.1 .
4 LS 861.2 .
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