Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Einfüh... (439.53)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

1 439.53 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) vom 27.03.2007 (Stand 01.08.2006) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.53-1 veröffentlichten in terkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsa me Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) bei.

Art. 2

1 Zur Bestimmung der Kosten nach Artikel 18 Absatz 1 wird auf die Zahl der deutschsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner abgestellt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Or ganisation handelt.

Art. 4

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 23 zu kündigen.

Art. 5

1 Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. August 2006 in Kraft.
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
07-92
439.53 2

Art. 6

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 27. März 2007 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Lüthi Der Staatsschreiber: Nuspliger
3 439.53 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 27.03.2007 01.08.2006 Erlass Erstfassung 07-92
439.53 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 27.03.2007 01.08.2006 Erstfassung 07-92
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