Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Internationalen Währungsfonds über eine Beteiligung der Schweiz an der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität
Abgeschlossen am 15. April 1988 Von der Bundesversammlung genehmigt am 5. Dezember 1988² In Kraft getreten am 23. Dezember 1988 (Stand am 23. Dezember 1988) ¹ Übersetzung des englischen Originaltextes. ² AS 1989 244
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