Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
1 Rahmenverordnung – Joint Degree Masterstudiengang
415.455.81 Rahmenverordnung über den Joint Degr ee Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissen schaften der ETH Zürich u nd an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 4. Juli 2016)
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2 Der Universitätsrat beschliesst:
Trägerschaft
und Akade
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mischer Titel
§ 1.
1 Das Departement Geistes-, So zial- und Staatswissenschaf ten der ETH Zürich (D-GESS) und die Philosophische Fakultät der Universität Zürich (PhF) sind gemeinsam Träger des spezialisierten Joint Degree Masterstudiengangs Comparative and International Stu dies (Studiengang), wobei der St udiengang administrativ der ETH Zü rich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.
2 Sie verleihen für einen erfolgre ich absolvierten Studiengang ge meinsam den akademischen Titel: Master of Arts ETH UZH in Com parative and International Studies (MA ETH UZH CIS).
Anwendbares
Recht
§ 2.
1 Das Studienreglement für den Joint Degree Masterstudien gang Comparative and Internationa l Studies der ETH Zürich vom
13. Oktober 2015 regelt den gemeinsamen Studiengang am D-GESS und an der PhF.
2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philos ophischen Fakultät der Universität Zürich
3 sowie die entsprechende Stud ienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, welche im Zusa mmenhang mit der Erbringung von Leistungen an der PhF stehen (ins besondere die Rege lungen zu Modu len, dem Erwerb vo n ECTS Credits und Le istungsnachweisen).
3 Details zu Trägerscha ft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt.
Abschluss
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dokumente
§ 3.
1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten folgende Abschlussdokumente: die Dipl omurkunde, das Di ploma Supplement und den Academic Record (Abschlu sszeugnis). Alle Dokumente wer den von der ETH Zürich erstellt. Das Zeugnis wird auf Deutsch aus gestellt und mit einer englischen Übersetzung ergänzt. Die Urkunde wird auf Deutsch und das Diploma Supplement zweisprachig Deutsch/ Englisch erstellt.
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415.455.81 Rahmenverordnung – Joint De gree Masterstudiengang
2 Die Urkunde trägt da s Siegel der ETH Zü rich und der Universi
- tät Zürich sowie die Unterschriften der Re ktorinnen oder Rektoren der ETH Zürich und der Universitä t Zürich sowie der Vorsteherin oder des Vorstehers des D-GESS und der Dekanin oder des Dekans der PhF.
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2 Inkrafttreten: 1. November 2015.
3 LS 415.455.1 .
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