Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2013/2014
1 Reglement – Berufsvorbereitungsjahre 2013/2014
413.311.95 Reglement über die Abschlussbeurteilung der Berufsvorbereitungsjahre 2013/2014
4 (vom 28. September 2009)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf §
7 Abs. 1 lit. c des Einführungsgesetzes zum Berufsbil dungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG)
3 , beschliesst:
Geltungsbereich
§ 1.
Dieses Reglement regelt die Ab schlussbeurteilung im Berufs vorbereitungsjahr gemäss §
7 Abs. 1 lit. c EG BBG
3 .
Abschluss
-
beurteilung
§ 2.
Die Abschlussbeurteilung erfolg t in der Form eines Zeugnis ses mit den Teilen: a. Beurteilung der fachlichen Kompetenzen, b. Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen, c. Nachweis über Kompetenzen in den im Rahmenlehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) im Kanton Zürich vom 14. Januar
2008 beschriebenen Lern feldern, sofern die Schule einen solchen Nachweis in der Form eines Be iblattes zum Zeugnis vorsieht.
Fachliche
Kompetenzen
§ 3.
1 Die Beurteilung der fachlichen Kompetenzen wird mit den Noten 6–1 ausgedrückt: 6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = unge nügend, 2 = schwach, 1 = sehr schw ach. Zur besseren Abstufung der Bewertung über di e Leistungen der Schüleri nnen und Schüler in den einzelnen Fächern können auch Halbnot en verwendet werden (z. B. 5–6,
4–5). Andere Notenbezeich nungen sind unzulässig.
2 In der Rubrik «Bemerkungen» können die individuellen Lern leistungen zudem in einer o ffenen Form erfasst werden.
Überfachliche
Kompetenzen
§ 4.
1 Die überfachlichen Kompetenzen werden in folgende Be reiche aufgeteilt: a. Selbstkompetenz (Zuverlässigkeit, Einsatz/Ausdauer, Selbstständig keit, Verantwortungsbewusstsein), b. Sozialkompetenz (Teamfähigkeit, Umgangsformen/Auftreten, Kri tikfähigkeit, Kommuni kationsfähigkeit), c. Methodenkompetenzen (Informationsbescha ffung und -verarbei tung, Planung und Organisation, Qu alitätsbewusstsein, Lern- und Arbeitstechnik).
2
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2 Die Beurteilung der Gesamtleistu ngen in den einzelnen Berei
- chen erfolgt unter der Verwendung einer Skala, mit der dargestellt wird, ob die gestellten Anforderungen «übertroffen», «erfüllt», «teil
- weise erfüllt» oder «nicht erfüllt» worden sind. Kompetenzen in den Lernfeldern
§ 5.
Sofern die Schule eine n Nachweis gemäss §
2 lit. c über Kom
- petenzen in den Lernfe ldern ausstellt, werden diese unter Verwendung der Skala gemäss §
4 Abs. 2 beurteilt. Absenzen
§ 6.
1 Die Schule erfasst die Absenzen in Lektionen oder Tagen.
2 Die Absenzen werden als entschul digt oder unentschuldigt im Zeugnis eingetragen. Te r m i n e
§ 7.
Die Schule stellt zweimal jährli ch ein Zeugnis aus, auf Ende des ersten Semesters und auf Ende des Berufsvorbereitungsjahrs. Geltungsdauer
§ 8.
4 Dieses Reglement gilt bis Ende Schuljahr 2013/2014 (17. Au
- gust 2014).
1 OS 64, 629 ; Begründung siehe ABl 2009, 2139 .
2 Inkrafttreten: 17. August 2009.
3 LS 413.31 .
4 Fassung gemäss B vom 25. März 2013 ( OS 68, 253 ; ABl 2013-05-03 ). In Kraft seit 19. August 2013.
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